Millionenstrafe für Deutsche Wohnen

Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins fordert Konsequenzen für die verantwortlichen Vorstandsmitglieder

  • Marie Frank
  • Lesedauer: 2 Min.

Wegen massiver Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) muss der Immobilienriese Deutsche Wohnen 14,5 Millionen Euro Strafe zahlen. Wie die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk am Dienstag mitteilte, hatte die Aufsichtsbehörde bereits im Juni 2017 festgestellt, dass das Unternehmen in unzulässiger Weise personenbezogene Daten von Mieter*innen speichert.

So seien Daten zu persönlichen und finanziellen Verhältnissen, wie etwa Gehaltsbescheinigungen, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge über Jahre hinweg gespeichert worden. Die Daten seien dabei in einem System gespeichert worden, das keine Möglichkeit vorsah, diese wieder zu löschen. Nachdem die Deutsche Wohnen im März 2019, also mehr als anderthalb Jahre später, die Daten immer noch nicht gelöscht hatte, verhängte Smoltczyk am 30. Oktober das Rekord-Bußgeld gegen den Konzern.

»Datenfriedhöfe, wie wir sie bei der Deutsche Wohnen SE vorgefunden haben, begegnen uns in der Aufsichtspraxis leider häufig«, so Smoltczyk. Die Datenschutzbeauftragte sprach von einem »eklatanten Verstoß gegen die Grundsätze des Datenschutzes« vor dem die Betroffenen geschützt werden müssten.

Laut Sven Kohlmeier, Datenschutzexperte der SPD-Fraktion, ist die Millionenstrafe das höchste Bußgeld, das in Deutschland jemals für Verstöße gegen die DSGVO verhängt worden ist. Für Kohlmeier angesichts der Gefahren durch einen möglichen Datenmissbrauch eine »angemessene Reaktion«. Auch der Landesvorsitzende der Grünen, Werner Graf, begrüßte die Entscheidung und kritisierte die Deutsche Wohnen scharf: »Egal ob beim Datenschutz oder beim Wohnen, diesem Unternehmen geht es nur um den eigenen Profit - und dafür verstößt es auch gegen das Gesetz.«

Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, forderte Konsequenzen für die verantwortlichen Vorstandsmitglieder der Deutsche Wohnen: »Wer auf die Hinweise der Datenschutzbehörde nicht oder nicht hinreichend reagiert, ist offensichtlich zu einer ordentlichen Geschäftsführung nicht bereit.«

Für die Deutsche Wohnen hätte es weitaus schlimmer kommen können. Laut Bemessung der Bußen nach dem Jahresumsatz, der bei dem Konzern bei über einer Milliarde Euro liegt, wäre eine Strafe bis zu 28 Millionen Euro möglich gewesen. Neben der Millionenstrafe wurden noch weitere Bußgelder von 6000 bis 17 000 Euro wegen Datenschutzverstößen in 15 Einzelfällen verhängt.

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