Angehender Jurist bestreitet Teilnahme an Nazi-Krawallen

Rechtsreferendar bestreitet, von den geplanten Gewalttaten in Leipzig-Connewitz gewusst zu haben

  • Lesedauer: 2 Min.

Leipzig. Ein angehender Jurist steht erneut wegen eines Überfalls von Neonazis und Hooligans auf den Leipziger Stadtteil Connewitz vor Gericht. Er soll sich im Januar 2016 an den Krawallen beteiligt haben. Am Dienstag hat am Landgericht Leipzig der Berufungsprozess begonnen.

Der 27-Jährige war in der Vorinstanz wegen Landfriedensbruchs zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er legte Berufung ein.

Für ihn geht es auch um seine juristische Karriere. Wird er zu mehr als einem Jahr verurteilt, könnte er nicht im Staatsdienst arbeiten. Allerdings sei ein Ausschluss aus dem öffentlichen Dienst auch wegen Zweifeln an Verfassungstreue möglich, sagte ein Gerichtssprecher.

Der Rechtsreferendar, der am Landgericht Chemnitz arbeitet, bestritt, dass er von den geplanten Gewalttaten wusste. Es sei ihm nicht bekannt gewesen, dass das Viertel in »Schutt und Asche« gelegt werden sollte. Er sei in »der Masse mehr oder weniger gefangen« gewesen. Hunderte von Neonazis und Hooligans hatten damals in dem links geprägten Viertel randaliert. 215 Verdächtige wurden ermittelt.

Ein Vertreter der Staatsanwaltschaft sprach den 27-Jährigen auf ein Tattoo auf seiner Brust an, das unter anderem ein Hakenkreuz zeigen soll. Der Angeklagte bestritt das. »Wo soll denn meine rechtsradikale Neonazi-Gesinnung sein?«, fragte der Angeklagte aufgebracht und verwies auf ausländische Freunde.

Das Tattoo war auf einem Foto zu sehen, welches der Kampfsportverein des Mannes im Juni im Internet veröffentlicht hatte. Die Staatsanwaltschaft Wels in Österreich übernahm die Ermittlungen dazu, da das Foto des Tattoos dort angefertigt worden sein soll. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Leipzig erklärte, es gebe keine konkreten Anhaltspunkte, dass das Foto in Deutschland oder von Deutschland aus veröffentlicht wurde.

Am Dienstag, dem ersten Verhandlungstag im Berufungsprozess, wurden mehrere Zeugen vernommen. Für die Verhandlung am Landgericht ist ein Fortsetzungstermin in zwei Wochen angesetzt. dpa/nd

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