Berlin lockert Arbeitsverbote

Geduldete Migranten sollen künftig leichter einer Beschäftigung nachgehen können

  • Marie Frank
  • Lesedauer: 4 Min.

Es ist eines der größten Integrationshindernisse und für viele Geflüchtete und Migrant*innen nur schwer zu ertragen - geschweige denn zu verstehen: Das Arbeitsverbot. Diese Beschränkung soll für Migrant*innen ohne langfristige Aufenthaltsgenehmigung nun teilweise fallen. Sie sollen in Zukunft einfacher arbeiten können, wie Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Dienstagnachmittag ankündigte. »Berlin ist eine Einwanderungsstadt«, betonte Geisel. »Wir müssen den Menschen eine Lebensperspektive geben. Das funktioniert vor allem über Arbeit.« Durch entsprechende Änderungen in den Vorschriften der Ausländerbehörde sollen daher Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es den Menschen ermöglichten, eigenständig für ihren Unterhalt zu sorgen.

Seit Juli 2018 hatte eine Kommission von 17 Mitgliedern aus Kirchen, Wirtschafts- und Juristenverbänden, der Agentur für Arbeit sowie NGOs wie der Flüchtlingsrat Berlin die Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde überarbeitet. Insgesamt 56 Vorschläge wurden dabei beschlossen und als Empfehlung an den Innensenator übergeben. Geisel dankte der Kommission am Dienstag für ihre Arbeit, »das Aufenthaltsrecht integrationsfördernd auszulegen«. Mehr als 60 Prozent der Vorschläge seien aufgegriffen worden. »Wir konnten nicht alle Vorschläge übernehmen, weil auch die Bundesgesetzgebung eine Rolle spielt«, sagt der Sprecher der Innensenatsverwaltung, Martin Pallgen, dem »nd«.

Konkret betreffen die Änderungen die Bereiche Ausbildungsduldung, Aufenthaltsgewährung für gut integrierte Personen sowie Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit. »Es geht vor allem darum, Menschen mit einem nicht gefestigten Aufenthaltsstatus leichter in Beschäftigung bringen. Dazu sollen Arbeitsverbote gelockert werden«, erklärt Pallgen. So sollen Menschen mit einer Duldung, die aufgrund von Problemen bei der Passbeschaffung zurzeit nicht arbeiten dürfen, in Zukunft eine Beschäftigungserlaubnis für zunächst sechs Monate erhalten.

Diese soll ihnen zwar wieder entzogen werden können, wenn sie an der Passbeschaffung nicht mitwirken, der Nachweis dafür soll jedoch erleichtert werden. So müssen sie ihre Mitwirkung in Zukunft lediglich glaubhaft machen, etwa in Form einer eidesstattlichen Versicherung. Dadurch wird laut Senatsinnenverwaltung sowohl der Zugang zu Beschäftigung als auch zu Aufenthaltstiteln erhöht, »mit dem Ziel einer Verfestigung des Aufenthalts«.

Innensenator Geisel betont, mit Blick auf die Sicherheit an der eindeutigen Identitätsklärung der Menschen weiter festhalten zu wollen, warnt aber davor, »alle Menschen, die aus einem unerlaubten Aufenthalt heraus einen Aufenthaltstitel bekommen möchten, mit einem Generalverdacht zu überziehen und zu kriminalisieren«.

Der Flüchtlingsrat Berlin warnt indes vor zu hohen Erwartungen. »Die entscheidenden Vorschläge, die wir gemacht haben, wurden nicht umgesetzt«, kritisiert Georg Classen, der für den Flüchtlingsrat in der Kommission mitgearbeitet hat. Das betreffe insbesondere die Legalisierung von Langzeitgeduldeten, aber auch die Integration von Geduldeten in den Arbeitsmarkt.

Laut Flüchtlingsrat haben von den 12 000 in Berlin lebenden Geduldeten 6000 ein Arbeitsverbot - also jeder zweite. Damit diese Menschen eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, verlange Berlin nach wie vor, dass sie »aus dem Stand einen vollständig existenzsichernden Arbeitsplatz nachweisen können«, kritisiert Classen. Das Aufenthaltsrecht ermögliche hier durchaus großzügigere Umsetzungen, die von anderen Bundesländern wie zum Beispiel Niedersachsen auch genutzt würden. »In der Härte wie Berlin das auslegt, halten wir das für nicht gerechtfertigt.«

Classen kritisiert zudem, dass die Mehrzahl der angenommenen Vorschläge relativiert und damit nur teilweise umgesetzt würden. So habe der Flüchtlingsrat bei den Regelungen zur Mitwirkung an der Passbeschaffung eine Art To-Do-Liste der Ausländerbehörde für die Betroffenen vorgeschlagen. »Die Mitwirkungspflichten sind nicht transparent«, meint Classen. »Es ist nicht klar, welche Dokumente und welche Bemühungen genau verlangt werden.« Jegliche Konkretisierung sei jedoch abgelehnt worden. Auch liege es im Ermessen der Ausländerbehörde, ob diese die durch Bundesgesetze neu eingeführte eidesstattliche Erklärung der Geduldeten zum Nachweis der Mitwirkung überhaupt zulässt.

Für den Flüchtlingsrat wäre bei der Umsetzung der Vorschläge der Kommission sehr viel mehr möglich gewesen. »Vieles bleibt es wie es ist«, resümiert Classen. Auch die von Innensenator Geisel beschriebene »kooperative Atmosphäre« hat er so nicht erlebt. Vielmehr hätten die Vertreter von Arbeitgebern und der Agentur für Arbeit keinen einzigen eigenen Vorschlag eingebracht, aber stets die Vorschläge des Flüchtlingsrates zur Verbesserung der humanitären Situation der Betroffenen abgelehnt, zeigt sich Classen verwundert.

Laut Senatsinnenverwaltung sollen die Vorschläge ab jetzt von der Ausländerbehörde »sukzessive umgesetzt« werden. Und ab 2020 dann vom neu gegründeten Landesamt für Einwanderung.

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