Status quo ins Grundgesetz

Kinderrechte sollen in die Verfassung - aber wie?

  • Lotte Laloire
  • Lesedauer: 2 Min.

Der Vorschlag, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, stößt auf Kritik. Diese richtet sich gegen den Entwurf, den Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) diesen Dienstag vorgestellt hat. Die darin vorgesehenen Formulierungen werden nichts an der bestehenden Rechtslage ändern, erklärte etwa Norbert Müller. Der kinder- und jugendpolitische Sprecher der Linksfraktion sagte: »Dem können wir so nicht zustimmen.« Er kritisiert, dass die Pläne der Ministerin hinter der UN-Kinderrechtskonvention zurückblieben. »Es fehlt unter anderem ein Bekenntnis dazu, dass die staatliche Gemeinschaft Sorge für die altersgerechten Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen zu tragen hat«, teilte Müller mit, der die Intention der Verfassungsänderung teilt. »Kinderrechte müssen gestärkt werden«, findet er, weist aber darauf hin: »Den Status quo brauchen wir jedoch nicht in das Grundgesetz aufzunehmen.« Der aktuelle Entwurf müsse unter Einbeziehung von LINKEN und der Grünen überarbeitet werden.

Der Entwurf des Justizministeriums war bereits seit Langem erwartet worden. Bei seiner Präsentation in Berlin sagte Lambrecht, künftig müsse bei allem staatlichen Handeln immer mitgedacht werden, dass Kinder besonderen Schutz, Achtung und Förderung verdienten. »Sie sind keine kleinen Erwachsenen, sondern sie haben unsere besondere Berücksichtigung verdient und deswegen die Verankerung im Grundgesetz.«

Geplant ist die Änderung von Artikel 6 Grundgesetz, in dem das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und dem Staat geregelt ist. Dort soll folgender neuer Absatz 1a eingefügt werden: »Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.«

Kinderschutzorganisationen fordern seit Jahren, dass Kinderrechte explizit ins Grundgesetz geschrieben werden, und verweisen dabei darauf, dass die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bislang nur unzureichend umgesetzt seien. Union und SPD hatten die Verfassungsänderung schließlich im Koalitionsvertrag vereinbart. Nachdem der Entwurf der Ministerin nun vorliegt, sind schwierige Verhandlungen zu erwarten, denn für die Grundgesetzänderung sind Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig.

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