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Polizei mit »Kackbratze« beschäftigt
Über vier Jahre ermittelten Beamte gegen einen Beschuldigten, der Werbeplakate politisch-satirisch verfremdete
Mehr als vier Jahre ermittelten drei Dienstkräfte des Berliner Landeskriminalamts, um die Urheber*innen von Adbusting-Aktionen, wie die Verfremdung von Werbeplakaten genannt wird, zu überführen. Dies geht aus einer bislang unveröffentlichten Antwort der Verwaltung von Innensenator Andreas Geisel (SPD) auf eine Schriftliche Anfrage des Linkspartei-Abgeordneten Niklas Schrader hervor, die »nd« vorab vorlag. Schrader hatte den bundesweit ersten Adbusting-Prozess Anfang Oktober 2019 (»nd« berichtete) zum Anlass für seine Schriftliche Anfrage an den Senat genommen. Damals war vor dem Amtsgericht Tiergarten ein Mann angeklagt, der in mehreren Fällen Werbeplakate durch Poster mit satirisch-politischem Inhalt ausgetauscht haben soll. So prangte auf einer Plakatwand in der Nähe der türkischen Botschaft in Berlin ein Plakat mit der auf die Auseinandersetzung zwischen dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan und dem Moderator Jan Böhmermann anspielenden Parole »Mimimimi Free Boehmi Satire darf alles humorlose Kackbratze«. Aus den Prozessunterlagen war bereits deutlich geworden, dass der Anklage umfangreiche Ermittlungen vorausgegangen sein müssen.
Das wurde auf die Anfrage durch Innenstaatssekretär Torsten Akmann bestätigt. Insgesamt drei Bände Akten übergaben die Ermittlungsbehörden an die Staatsanwaltschaft. Dort sind auch die Ergebnisse von zwei Hausdurchsuchungen bei dem Beschuldigten eingegangen. Eine Kooperation mit den Bundesbehörden sei nicht notwendig gewesen, und auch Maßnahmen nach dem Telekommunikationsgesetz seien bei den Ermittlungen nicht erfolgt, hieß es in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage. Die Daten des Beschuldigten sind in der Verbunddatei INPOL-Zentral gespeichert. Bei Adbusting-Aktionen werde grundsätzlich wegen Sachbeschädigung bei Veränderung der Plakate ermittelt oder wegen Diebstahls bei Entfernung des Originalplakats, so die Senatsverwaltung. »Beide Tatbestände sind Gegenstand der minderschweren Kriminalität und werden effizienzorientiert bearbeitet«, heißt es in der Antwort auf die entsprechende Frage. Zudem wurde bestätigt, dass der Staatsschutz in die Ermittlungen eingeschaltet war.
»Im vorliegenden Fall war wegen der überwiegend anzunehmenden Zusammenhänge mit den Themenkomplexen ›Antirepression‹ und ›Antimilitarismus‹ das für politisch motivierte Kriminalität links zuständige Kommissariat mit der Bearbeitung betraut«, erläuterte Akmann. Die Frage, ob während der Ermittlungen nach DNA-Spuren auf den Postern gesucht wurde, ließ der Senat unbeantwortet.
Das sei nicht ungewöhnlich, erklärte ein Mitarbeiter Schraders. Insgesamt könne man sich über den großen Ermittlungsaufwand wundern. Schließlich handele es sich bei einem entfernten oder veränderten Plakat um einen geringen Schaden. Dieser Ansicht war offenbar auch das Gericht. Es stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage ein.
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