Jagd nach dem Augapfel

Sogenannte soziale Medien und Co. sollen Passwörter offenlegen müssen

»1234« ist ganz schlecht. »12345« und »123456« sind nicht besser und »password« geht genauso wenig. Jedes Jahr gibt es eine Liste der schlechtesten Passwörter. Allenthalben wird daran erinnert, wie wichtig ein gutes ist, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gar gibt Tipps, wie ein solches aussehen könnte. Dass es zu hüten sei wie ein Augapfel - davon müsste mittlerweile auch der unbedarfteste Internetnutzer schon einmal gehört haben.

Zugriff auf sensible Daten für praktisch alle

Passwörter schützen vor unbefugtem Zugriff. Dem durch Kriminelle ebenso wie durch staatliche Stellen oder sonst wem. Bis jetzt. Denn der »Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität«, den Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) Ende vergangener Woche vorstellte, sieht unter anderem vor, dass etwa die Anbieter sogenannter sozialer Medien dazu verpflichtet werden sollen, Sicherheitsbehörden die Passwörter ihrer Nutzer herauszugeben, wenn diese es verlangen. Dafür soll das Telemediengesetz geändert werden, das die Rechte und Pflichten dieser Medien regelt, zu denen praktisch auch alle Angebote im Internet zählen, von Mail-Diensten und sozialen Netzwerken über Onlineshops und Dating-Diensten bis hin zu Suchmaschinen und privaten Webseiten.

Alle, die in irgendeiner Form für ihr Internet-Angebot Passwörter vergeben, müssten diese auf Verlangen herausrücken. Und zwar an so ziemlich jede Sicherheitsbehörde und für ein kaum begrenztes Tatfeld. So heißt es in dem Gesetzentwurf etwa, dass die Datenherausgabe zu erfolgen habe, »zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten« und »zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung.« Auskunftsberechtigt wären demnach unter anderem »die für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden«, »die für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden«, »die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst« und »die Behörden der Zollverwaltung«. Dass ihre Daten von einer staatlichen Stelle abgefragt werden, sollen die Betroffenen dabei nicht erfahren, für den angefragten Betreiber jedenfalls soll gelten: »Über das Auskunftsersuchen und die Auskunftserteilung haben die Verpflichteten gegenüber den Betroffenen sowie Dritten Stillschweigen zu wahren.«

Experten machen in der Diskussion um die neuen geplanten Zugriffsrechte darauf aufmerksam, dass diese so eigentlich nicht anwendbar sind, weil der Datenschutz es den betreffenden Anbietern untersagt, die Passwörter ihrer Nutzer überhaupt unverschlüsselt zu speichern. Bisher zumindest. Befürchtet wird nämlich nun, dass das neue Gesetz als Einfallstor für anderslautende Regelungen genutzt werden könnte.

Meldepflicht, Bußgeld, Strafrechtsverschärfungen

Bisher im Fokus der Debatte standen die Verschärfungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Diese sehen laut Gesetzentwurf vor, dass Betreiber strafrechtlich relevante Inhalte künftig nicht nur löschen, sondern auch zur Anzeige bringen müssen. Morddrohungen, Neonazi-Propaganda, die Vorbereitung einer Terrortat, die Bildung und Unterstützung krimineller Vereinigungen, die Belohnung und Billigung von Delikten, Volksverhetzung und Gewaltdarstellungen sollen demnach direkt dem Bundeskriminalamt gemeldet werden müssen. Dabei müssten dem BKA auch IP-Adresse und Port-Nummer mitgeteilt werden, um den Urheber des Kommentars identifizieren zu können. Sollten die Betreiber den im Gesetz verankerten Pflichten nicht nachkommen, drohen im Maximalfall Bußgelder von 50 Millionen Euro. Bei Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung sollen die Betroffenen selbst über eine mögliche Strafverfolgung entscheiden.

Auch Strafrechtsverschärfungen sieht der Gesetzentwurf vor. So sollen künftig etwa auch Drohungen mit Körperverletzung oder die Billigung künftiger Straftaten (bisher nur begangene) strafbar sein. Der Schutz für Politiker vor übler Nachrede und Verleumdung wird auf die kommunale Ebene ausgeweitet und Antisemitismus als Tatmotiv soll künftig strafverschärfend wirken.

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