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Connewitz-Prozess gegen JVA-Beamten erneut geplatzt

Angeklagter nicht erschienen / Gericht erlässt Sitzungshaftbefehl

  • Lesedauer: 2 Min.

Leipzig. Der Beginn des Prozesses gegen einen Beamten der Justizvollzugsanstalt (JVA) Leipzig wegen mutmaßlicher Beteiligung an Neonazi-Krawallen ist bereits zum dritten Mal verschoben worden. Der 34-jährige Angeklagte blieb dem Auftakttermin am Donnerstag vor dem Leipziger Amtsgericht unentschuldigt fern. Der Richter erließ daher auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Sitzungshaftbefehl gegen den Mann.

Zuvor war eine ebenfalls von der Staatsanwaltschaft beantragte Zwangsvorführung des Mannes erfolglos geblieben. Eine Anruferin habe am Morgen mitgeteilt, der 34-Jährige sei krank, sagte der Richter. Ein Attest lag jedoch nicht vor. Eigentlich hatten an dem ersten von zwei geplanten Verhandlungstagen 19 Zeugen gehört werden sollen.

Der Prozessbeginn war bereits zweimal verschoben worden: im Januar 2019 wegen Erkrankung des Verteidigers, im Juli wegen Verhinderung des Gerichts. Wann es zu einem neuen Versuch kommt, blieb zunächst unklar. Der Richter trennte das Verfahren gegen den JVA-Beamten vom Verfahren gegen seinen Mitangeklagten am Donnerstag ab. In der Prozessreihe zu den Ausschreitungen von Anfang 2016 stehen wegen der Vielzahl an Verfahren in der Regel jeweils zwei Angeklagte gemeinsam vor Gericht.

Der Fall des 34-Jährigen sorgte für Schlagzeilen, da er laut Medienberichten in der JVA auch Kontakt mit einem verurteilten Rechtsterroristen der »Gruppe Freital« gehabt haben soll. Das Justizministerium in Dresden bestätigte dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage, man könne »nicht zu 100 Prozent« ausschließen, dass es Kontakt gegeben habe.

Ebenfalls kritisiert wurde, dass der 34-Jährige erst rund drei Jahre nach den Ausschreitungen vom Dienst suspendiert worden war. Das Ministerium hatte nach eigenen Angaben erst im Dezember 2018 von der Beteiligung des Mannes an den Krawallen erfahren, da er im Zuge der Ermittlungen falsche Angaben zu seinem Beruf gemacht habe.

Gegen den Angeklagten läuft ein Disziplinarverfahren, das laut Ministerium bis Prozessende ausgesetzt ist. Das Beamtenverhältnis würde demnach enden, wenn der Mann rechtskräftig zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt werden würde.

Am Abend des 11. Januar 2016 waren 250 bis 300 schwarz gekleidete, zum Teil vermummte Randalierer durch den linksgeprägten Leipziger Stadtteil Connewitz gezogen. Bewaffnet mit Eisenstangen, Schlagstöcken und Holzlatten, demolierten sie insgesamt 25 Geschäfte, Bars und Wohnungen sowie 18 Autos, zündeten Böller und Leuchtraketen. Laut Staatsanwaltschaft entstand ein Sachschaden von rund 113.000 Euro. Die Polizei nahm 215 Tatverdächtige fest.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat insgesamt 103 Anklagen gegen 204 Tatverdächtige an mehreren Amtsgerichten in der Region erhoben. Weitere Fälle wurden nach Dresden abgegeben. In der am 16. August 2018 begonnenen Prozessreihe am Amtsgericht Leipzig stehen allein 92 Verfahren an. epd/nd

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