Hakenkreuz-Tattoo: Ermittlungen gegen Rechtsreferendar eingestellt

Gericht: rechter Vorsatz nicht eindeutig nachweisbar

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Leipzig. Die Ermittlungen gegen einen sächsischen Rechtsreferendar wegen des Verdachts der nationalsozialistischen Wiederbetätigung in Österreich sind eingestellt worden. Dem 27-jährigen Brian E. habe kein Vorsatz nachgewiesen werden können, teilte die Staatsanwaltschaft im österreichischen Wels dem Evangelischen Pressedienst am Montag auf Anfrage mit. Demnach konnte E.s Darstellung, wonach Tätowierungen auf seiner Brust keinen NS-Hintergrund hätten, »auf nordischer/griechischer Mythologie basieren«, nicht widerlegt werden.

Die Ermittlungen waren eingeleitet worden, als E. im Sommer 2019 nach einer Kampfsportveranstaltung in Österreich die Tätowierungen auf seinem entblößten Oberkörper präsentiert hatte. Dabei soll es sich Beobachtern zufolge unter anderem um eine sogenannte Schwarze Sonne handeln. Das Symbol setzt sich aus mehreren Hakenkreuzen zusammen und gilt als Erkennungszeichen unter Rechtsextremisten.

E. ist seit dem 1. November 2018 Referendar am Landgericht Chemnitz. Wegen seiner Beteiligung an den Neonazi-Krawallen Anfang 2016 in Leipzig-Connewitz wurde er zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Das Landgericht Leipzig bestätigte Anfang Dezember 2019 das Urteil. Über die von E. beantragte Revision zum Oberlandesgericht Dresden wurde noch nicht entschieden.

Sollte E.s Verurteilung rechtskräftig werden, droht ihm das Ende seiner juristischen Karriere: Laut Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen in Sachsen kann die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst widerrufen werden, wenn Betroffene zu mehr als einem Jahr Haft verurteilt werden. epd/nd

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