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  • Völkermordprozess vor Internationalem Gerichtshof

Höchstes UN-Gericht verpflichtet Myanmar zum Schutz der Rohingya

Staat müsse sofort reagieren, um Völkermord an muslimischer Minderheit zu stoppen / Aung San Suu Kyi räumt Kriegsverbrechen ein, weist Völkermordvorwurf aber zurück

  • Lesedauer: 2 Min.

Den Haag. Im Völkermord-Verfahren gegen Myanmar hat der Internationale Gerichtshof Myanmar zu Sofortmaßnahmen zum Schutz der Rohingya verpflichtet. Damit gab das höchste UN-Gericht am Donnerstag in Den Haag einer Klage Gambias statt. Myanmar müsse alles tun, um einen Völkermord an der muslimischen Minderheit zu verhindern. Auch müsse das Land dafür sorgen, dass das Militär die Rohingya nicht verfolge.

Gambia hatte sich bei der Klage auf die Völkermord-Konvention und einen Bericht der UN berufen. Soldaten Myanmars hatten demnach seit 2016 Tausende Menschen ermordet, Dörfer zerstört, Frauen und Kinder vergewaltigt und mehr als 700.000 Menschen in die Flucht getrieben. Der grundlegenden Argumentation folgte das Gericht.

Das Urteil ist zunächst nur eine Vorentscheidung, wird aber als wichtiges Signal bewertet. Wann das Hauptverfahren beginnt, ist noch unklar.

Die Regierungschefin Myanmars, die Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi hatte vor dem Gericht alle Völkermord-Vorwürfe entschieden zurückgewiesen, hat aber die Möglichkeit von Kriegsverbrechen eingeräumt.Das geht aus einem Text hervor, den die Friedensnobelpreisträgerin am Donnerstag in der »Financial Times« veröffentlichte - kurz vor der Vorentscheidung in Den Haag.

»Kriegsverbrechen, die von Mitgliedern der Streitkräfte begangen worden sein könnten, werden vom Justizsystem unseres Militärs verfolgt«, schreibt Aung San Suu Kyi laut der Zeitung. Ähnlich wie zuvor warf sie aber auch Menschenrechtlern und einigen Flüchtlingen »unbewiesene Aussagen« und eine Verzerrung des Bildes vor. Aung San Suu Kyi hatte die Armee vor dem höchsten UN-Gericht verteidigt und den Vorwurf des Völkermordes entschieden zurückgewiesen. Agenturen/nd

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