Keine automatische Gesichtserkennung bei Bundespolizei

Datenschützer warnt vor Einführung in der Öffentlichkeit / US-Firma Clearview stellt riesige Datenmenge für Behörden zur Verfügung

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Berlin. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will der Bundespolizei nun doch nicht erlauben, an »sicherheitsrelevanten Orten« Software zur Gesichtserkennung einzusetzen. In einem Entwurf für das neue Bundespolizeigesetz, der am Donnerstag zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung ging, ist davon nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur nicht mehr die Rede.

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In einer älteren Fassung des Entwurfs, hieß es noch, die Bundespolizei könne Daten aus Bildaufzeichnungsgeräten »automatisch mit biometrischen Daten abgleichen«, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben weiterverarbeitet oder für die sie eine Berechtigung zum Abruf hat. Dies gelte allerdings nur, »soweit es sich um Daten von Menschen handelt, die ausgeschrieben sind«. Dieser Passus wurde nun gestrichen. In der neuen Fassung ist nur noch von der Nutzung von Bildaufzeichnungsgeräten die Rede.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kelber, hatte diese Woche vor dem Einsatz von Technologien zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum gewarnt. Grundsätzlich stelle die biometrische Gesichtserkennung »einen potenziell sehr weitgehenden Grundrechtseingriff dar, der auf jeden Fall durch konkrete Vorschriften legitimiert sein müsste«, sagte der SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Eine solche Legitimation sehe er derzeit nicht. Daher würde er es begrüßen, »wenn in Europa die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum untersagt würde«.

Vergangenes Wochenende war durch einen Bericht der »New York Times« bekanntgeworden, dass eine US-Firma namens Clearview AI eine Datenbank aus rund drei Milliarden frei im Internet zugänglichen Bildern zusammengestellt hat und auf dieser Basis unter anderem diversen Behörden einen Service zur Gesichtserkennung anbietet.

Noch am Donnerstag hatte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Steve Alter, auf Twitter erklärt, Gesichtserkennung sei für die Polizei ein wichtiges Instrument für mehr Sicherheit. Der automatisierte Abgleich von Videobildern mit Polizei-Datenbanken, in denen Fotos von Straftätern und gesuchten Personen gespeichert seien, sei mit dem Einsatz von Systemen, für die Millionen Fotos unbescholtener Bürger gespeichert würden, »überhaupt nicht vergleichbar«. Ein Einsatz derartiger Systeme durch die Sicherheitsbehörden des Bundes sei nicht geplant. dpa/nd

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