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Leipzig: Polizeigroßeinsatz an Tag (((i)))
Demonstration gegen »Linksunten.Indymedia«-Verbot vor dem Bundesverwaltungsgericht
Wenige Tage vor der Verhandlung über das Verbot der Internetplattform »Linksunten.Indymedia« am Bundesverwaltungsgericht rüstet sich die Polizei für einen Großeinsatz in Leipzig. Am Samstag, fünf Tage vor dem Prozesstermin, ist eine Demonstration gegen das Verbot angekündigt. Dafür mobilisieren Netzaktivisten ebenso wie verschiedene linke Gruppierungen. Nach der Eskalation in der Silvesternacht in Leipzig-Connewitz, als Polizisten und Feiernde verletzt wurden, ist die Lage angespannt. Laut Ordnungsamt sind 500 Teilnehmer für die Demo angemeldet. Erwartet werden deutlich mehr. Zusätzlich heizen Aufrufe im Netz die Stimmung an. »Wir suchen die direkte Konfrontation – am Tag (((i))) alle nach Leipzig, Bullen angreifen!« heißt es in einem.
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am kommenden Mittwoch über das Verbot der Internetplattform. Das Bundesinnenministerium war im August 2017 nach dem G20-Gipfel in Hamburg gegen »Linksunten.Indymedia« vorgegangen. Die Seite sei die bedeutendste Plattform für gewaltbereite Linksextremisten in Deutschland gewesen, hieß es seinerzeit zur Begründung. Fünf Freiburgern, die der Plattform nach Einschätzung des Innenministeriums nahestanden, wurden Verbotsverfügungen zugestellt. Nun wenden sie sich mit Klagen dagegen.
Lesen Sie auch: Was wurde eigentlich verboten? Die staatlich beanstandeten Beiträge von »Indymedia linksunten« sind Teil eines kontroversen Meinungsaustauschs innerhalb der radikalen Linken.
Angela Furmaniak vertritt drei der Kläger. Hauptziel sei, das Vereinsverbot anzufechten, sagte die Anwältin. Furmaniak wertet die Internetplattform als Telemedium, für das der Rundfunkstaatsvertrag gelten müsste - nicht das Vereinsrecht. Dann müssten die jeweiligen Aufsichtsbehörden in den Ländern im Fall von Rechtsverstößen einzelne Angebote untersagen oder sie sperren - nicht das Nachrichtenportal als Ganzes dürfe ohne Weiteres verboten werden.
»Mit dem Verbot wird das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit tangiert«, sagte Furmaniak. Sie fasst das Angebot der verbotenen Seite unter dem Begriff »Bürgerjournalismus« zusammen. Jeder konnte auf »Linksunten.Indymedia« Artikel und Kommentare publizieren. Die Seite habe den Zweck verfolgt, Informationen in die Öffentlichkeit zu bringen und Diskussionen auf der Plattform zu führen, so Furmaniak.
»Linksunten.Indymedia« hatte sich 2009 von Indymedia-Deutschland abgespalten. Weil das neue Portal ursprünglich für den Südwesten Deutschlands gedacht war, nannte es sich mit Bezug auf eine Karte »Linksunten«. Über die Seite wurden Diskussionen geführt, zu Demonstrationen aufgerufen und Bekennerschreiben anonym veröffentlicht. Indymedia selbst ist nach wie vor aktiv.
Vor wenigen Tagen tauchte ein Archiv der verbotenen Plattform wieder im Netz auf. Für ihre Mandanten sei das ein »Glücksfall«, sagte Furmaniak. Damit könne die Fülle der Artikel nachgewiesen werden. Nach Angaben Furmaniaks gibt es auf der Plattform etwa 200.000 Beiträge, davon etwa 50.000 Artikel. Allenfalls ein Bruchteil davon sei strafrechtlich relevant, so Anwältin Furmaniak.
Das Bundesinnenministerium machte keine Angaben dazu, wie viele Artikel strafrechtlich relevant sind. Für die Verfolgung seien die Staatsanwaltschaften der Länder zuständig, teilte ein Sprecher mit. Hinsichtlich des aufgetauchten Archivs erklärte er: »Vorgänge in Zusammenhang mit dem Archiv der Plattform Linksunten.Indymedia werden seitens der Sicherheitsbehörden des Bundes aufmerksam verfolgt.«
Wann das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil sprechen wird, ist noch offen. Für die mündliche Verhandlung sind nach Angaben des Gerichts zwei Termine am 29. und 30. Januar reserviert. An deren Ende wird der Senat einen Termin zur Entscheidungsverkündung bekanntgeben.
Mehrere Bürger*innen- und Freiheitsrechtsorganisationen kritisierten am Freitagnachmittag in einem offenen Brief das Verbot der Plattform Indymedia linksunten. Britta Rabe vom Komitee für Grundrechte und Demokratie meint dazu: »Das Verbot einer kompletten Medienplattform aufgrund einzelner Inhalte stellt eine unzulässige Einschränkung der Pressefreiheit dar. Die konstruierten Verbotsgründe sind einer Demokratie unwürdig«. Das Grundrechtekomitee gehört zu den namenhaften Unterstützer*innen des Solidaritätsaufrufs. Auch der Chaos Computer Club, Digitalcourage e.V., der Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen (BAKJ), Cilip – Informationsdienst Bürgerrechte & Polizei, die Internationale Liga für Menschenrechte und die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) haben die Erklärung unterzeichnet.
»Wir wünschen uns, dass das Anliegen des Protestes und die Solidarität mit Indymedia linksunten aufgrund des Getöses von Innenministerium und Polizei, die bereits wieder einen Ausnahmezustand für die Stadt Leipzig herbeireden, nicht untergehen«, so Marco Santos und Juliane Nagel vom Leipziger LINKEN-Büro linXXnet, die den Solidaritätsaufruf initiiert haben. »Es geht um nicht weniger als die Pressefreiheit und die Möglichkeit zum freien, politischen Meinungsausdruck«, so Santos und Nagel weiter. mit Agenturen
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