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Anklage: 31-Jähriger nach rechtsextremen Drohmails vor Gericht
Angeklagter kündigte als »Nationalsozialistische Offensive« auch Sprengstoffanschläge an
Berlin. Nach Drohmails gegen Politiker und Behörden in ganz Deutschland hat die Berliner Generalstaatsanwaltschaft einen 31-Jährigen angeklagt. Er soll ab Dezember 2018 unter dem Absender »Nationalsozialistische Offensive« bundesweit Schreiben per E-Mail an Mitglieder des Bundestages, Gerichte, Polizeidienststellen, Behörden, Einkaufszentren und Medien verschickt und darin Sprengstoffanschläge und weitere Tötungsdelikte angedroht haben, wie die Anklagebehörde in der Hauptstadt am Montag mitteilte. Angeklagt sind 107 Taten.
Der mutmaßliche Verfasser war Anfang April 2019 in Schleswig-Holstein gefasst und später in eine Haftanstalt nach Berlin überführt worden. Er war laut Staatsanwaltschaft bereits früher wegen Sprengstoff-, Brand- und Körperverletzungsdelikten auffällig geworden.
Laut Mitteilung soll der Angeschuldigte geplant haben, mit Gewalttaten gegen Einrichtungen und Repräsentanten des »kapitalistischen Systems« vorzugehen, um seine Phantasien von der Errichtung einer »nationalen sozialistischen Ordnung« umzusetzen.
Die Tatserie begann laut Staatsanwaltschaft wenige Wochen, nachdem der mutmaßliche Schreiber nach einer Haftstrafe auf freien Fuß kam. Ähnlichkeiten zum früheren Vorgehen des Mannes hätten auf seine Spur geführt. Gefunden wurden laut Staatsanwaltschaft auch detaillierte Anleitungen zum Bau von Sprengvorrichtungen, die er aus dem Internet heruntergeladen und teilweise ergänzt haben soll.
Die Anklage lautet auf Anleitung zur Begehung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten, Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten, schwere Nötigung sowie versuchte räuberische Erpressung und Bedrohung.
Die Berliner Strafverfolgungsbehörde hatte die Ermittlungen federführend nach einer gemeinsamen Vereinbarung der deutschen Generalstaatsanwaltschaften übernommen, »um die Ressourcen zu bündeln«.
Der Sprecher der Anklagebehörde sagte, die Ermittler vermuten, dass sich der Angeschuldigte teilweise mit einem Mittäter koordiniert haben soll, der sei aber noch unbekannt. Es werde weiter ermittelt, ebenso zu ähnlichen Drohschreiben, die mit »Staatsstreichorchester« oder »Wehrmacht« unterzeichnet waren.
Bevor es zu einem Prozess kommt, muss die Anklage vom Landgericht zur Hauptverhandlung zugelassen werden. dpa/nd
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