Der AfD-Flügel wird Beobachtungsfall für Verfassungsschutz

Nähere Informationen der Behörde sollen am Donnerstag bekanntgegeben werden

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Der von AfD-Politikern gegründete rechtsnationale »Flügel« ist für den Verfassungsschutz jetzt offiziell ein Beobachtungsfall. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag erfuhr, sieht der Inlandsgeheimdienst seinen Verdacht bestätigt, dass es sich bei dem Zusammenschluss um eine rechtsextreme Bestrebung handelt.

Am Mittwoch hatten mehrere Innenpolitiker der rechtspopulistischen Partei Stellungnahmen abgegeben, mit denen sie nach eigenen Angaben den Vorwurf des Verfassungsschutzes, es gebe »angeblich verfassungsfeindlicher Äußerungen« in ihren Reihen, entkräften wollten. In einer Pressemitteilung hieß es, dass der Verfassungsschutz »mit seinen Anschuldigungen irrt«. Das im vergangenen Jahr erstellte Verfassungsschutzpapier sei »ein politisch motiviertes Anti-AfD-Konvolut«, erklärte AfD-Parteichef Jörg Meuthen.

Der Thüringer Rechtsaußen Björn Höcke, der auch einer der »Flügel«-Chefs ist, schrieb in einer Stellungnahme, seine Forderung nach einer »De-Islamisierung Deutschlands und Europas« sei »nicht gegen die grundgesetzlich verankerte Glaubensfreiheit gerichtet«. Auch habe er damit »nicht die kollektive Ausweisung von in Deutschland lebenden Muslimen und schon gar nicht von deutschen Staatsbürgern« gemeint.

Die Gesamtpartei war Anfang vergangenen Jahres als Prüffall eingestuft worden. Dies geschieht dann, wenn eine Organisation nicht eindeutig extremistisch ist, aber tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Die AfD-Teilorganisationen »Flügel« und »Junge Alternative« behandelt das Bundesamt als Verdachtsfall. Bei einem Verdachtsfall sind auch nachrichtendienstliche Mittel möglich. Damit ist der Weg frei für Observation, den Einsatz von V-Leuten oder eine Speicherung personenbezogener Daten.

Nach dem rassistisch motivierten Anschlag von Hanau waren vermehrt Forderungen laut geworden, die AfD durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Die Hürden dafür sind allerdings hoch. Agenturen/nd

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