Tiefgreifende Maßnahmen

Regierung versucht, mit Gesetzen zu Hartz IV, Renten und Schwarzer Null die Krise unter Kontrolle zu bekommen

  • Sebastian Bähr
  • Lesedauer: 4 Min.

Innerhalb kürzester Zeit ergreift die Bundesregierung tiefgreifende Maßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland zu verlangsamen. Viele der neuen Schritte wären vor wenigen Wochen kaum denkbar gewesen. Einerseits stellen sie zentrale ideologische Elemente des neoliberalen kapitalistischen Systems infrage. Andererseits werden unter verhältnismäßig geringem zivilgesellschaftlichen Widerstand massiv und flächendeckend Bürgerrechte eingeschränkt. Der Ausgang dieser chaotischen Wochen ist ungewiss - klar ist, dass zukünftige Macht- und Lebensverhältnisse momentan im Krisenmodus ausgehandelt werden.

Die Bundesregierung will so beispielsweise Mieter in der Coronakrise besser vor Kündigungen schützen. Das Bundesjustizministerium verfasste dazu einen Gesetzentwurf, der aktuell mit den anderen Ressorts abgestimmt wird, wie es am Samstag aus Regierungskreisen hieß. Der Eigentümerverband Haus & Grund warf der Regierung vor, die Vermieter im Stich zu lassen. Zugleich wurden Forderungen laut, auch gewerblichen Mietern zu helfen.

Derzeit kann ein Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn zwei Monate in Folge keine Miete gezahlt wird. Ziel des Gesetzentwurfs aus dem Justizministerium ist es laut Regierungskreisen, Kündigungen wegen solcher Mietrückstände für einen bestimmten Zeitraum zu unterbinden. Der SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner erklärte, mit der geplanten Neuregelung würden Mietzahlungen in der Zeit der Pandemie gestundet. Den Vermietern entstünden keine Verluste, weil die Mieten später nachgezahlt werden müssten.

Des Weiteren sollen Hartz-IV-Bezieher nun unkomplizierter ihre Leistungszahlungen erhalten können. Die sonst übliche Vermögensprüfung und die Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete sollen für ein halbes Jahr ausgesetzt werden, wie aus einem Entwurf aus dem Bundessozialministerium hervorgeht. »Wir sorgen jetzt dafür, dass die aufwendige Vermögensprüfung für sechs Monate ab dem 1. April entfällt«, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gegenüber Medien. »Außerdem kann jeder weiter in seiner Wohnung bleiben.«

Das Bundesarbeitsministerium rechnet in der Krise mit bis zu 1,2 Millionen zusätzlichen Beziehern der Grundsicherung. In dem Gesetzentwurf, der gemeinsam mit einer Vielzahl weiterer Gesetze in der kommenden Woche beschlossen werden soll, heißt es, allein bis zu 700 000 Solo-Selbstständige und bis zu 300 000 Selbstständige mit Angestellten kämen für eine Antragstellung in Frage. Für den Bundeshaushalt und die Kommunen bedeute das knapp zehn Milliarden Euro Mehrkosten.

Für die Familien mit Einkommenseinbrüchen durch die Coronakrise soll zudem ein leichterer Zugang zum Kinderzuschlag geschaffen werden. Die Prüfung des Kinderzuschlags soll statt an das Einkommen aus den letzten sechs Monaten vor Antragstellung an das aktuelle Einkommen der Eltern im letzten Monat vor Antragstellung angeknüpft werden.

Geändert werden soll auch das Arbeitszeitgesetz. Das Bundesarbeitsministerium soll in Notfällen Ausnahmen erlassen. Durch längeres Arbeiten sollen öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge und die Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern gesichert werden.

Gleichzeitig wollen Bund und Länder nach heftiger Kritik der Krankenhäuser das geplante Hilfspaket für die Kliniken in der Coronakrise nachbessern. So sollen die Einrichtungen für jedes Bett, das wegen Verschiebung planbarer Behandlungen erst einmal frei bleibt, 560 Euro pro Tag erhalten, wie es am Sonntag in Regierungskreisen in Berlin hieß. Ursprünglich waren 410 bis 540 Euro je nach Klinikgröße geplant gewesen. Für jede neue intensivmedizinische Behandlungseinheit mit Beatmungsmöglichkeit sollen die Kliniken einen Bonus von 50 000 statt wie zunächst geplant 30 000 Euro erhalten.

Befristet für acht Wochen soll ein Zuschlag je Patient in Höhe von 50 Euro gezahlt werden. Ausgesetzt wird eine Verordnung zu Untergrenzen beim Pflegepersonal. Rehabilitationseinrichtungen sollen auch Nicht-Corona-Patienten zur akutstationären Krankenhausversorgung aufnehmen können.

Deutlich wird, dass die Schwarze Null der Austeritätspolitik nun vorerst ihre Gültigkeit verloren hat. Die Bundesregierung will nach eigener Aussage die Notfallregelung in der Schuldenbremse ziehen. So soll ermöglicht werden, dass sich der Bund in der Coronakrise deutlich höher verschuldet als bisher erlaubt. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur will das Kabinett am Montag eine entsprechende Regelung beschließen. Der Bundestag soll im Laufe der Woche zustimmen. Die Schuldenbremse ist seit 2009 im Grundgesetz verankert. Sie sieht vor, dass Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich ohne neue Kredite auszugleichen sind.

Bei sozialen und finanzpolitischen Maßnahmen bleibt es jedoch nicht. Zivilgesellschaftliche Organisationen warnen eindringlich auch vor repressiven Gesetzesverschärfungen in der Krise. Neben einer möglichen Ausgangssperre sorgt vor allem die Weitergabe von Standortdaten durch Mobilfunkanbieter für Diskussionen. Grundlage soll eine weitreichende Änderung des Infektionsschutzgesetzes sein, über die derzeit laut Medienberichten debattiert werde. Das Recht von Gesundheitsbehörden zur Handyortung soll laut Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zunächst jedoch nicht eingeführt werden.

Telekom und O2 sollen dennoch bereits damit begonnen haben, anonymisierte Daten von Mobiltelefonen an die Regierung weiterzuleiten. Durch diese Maßnahme erhoffe man offenbar, Corona-Infizierte sowie ihre Kontaktpersonen zu ermitteln. »Die Weitergabe von Handydaten zur Ortung von Erkrankten und Kontaktpersonen ist weder verhältnismäßig noch geeignet«, erklärte die Linkspartei-Abgeordnete Martina Renner am Sonntag. Es gebe mildere Mittel, auf die man zuerst zurückgreifen müsse. Auch bestünden Zweifel, dass eine Lokalisierung überhaupt technisch möglich ist. Mit Agenturen

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