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- Doel 1 und 2
Atomkraftgegner legen Widerspruch gegen AKW-Belieferung ein
Bundesamt soll im März die Genehmigung erteilt haben / Betrieb der Reaktoren soll laut Gerichtsurteilen illegal sein
Aachen. Gegen die Exportgenehmigung von Brennelementen aus Lingen zu den belgischen Atomkraftwerken Doel 1 und 2 haben sechs Bürger aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachen nach eigenen Angaben Widerspruch eingelegt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) habe im März die Genehmigung erteilt, obwohl der Betrieb der Reaktoren laut Gerichtsurteilen illegal sei, erklärten Anti-Atom-Initiativen am Montag in Aachen.
Dem Bundesumweltministerium ist einem Sprecher zufolge bisher kein Widerspruch für die Ausfuhr- oder Beförderungsgenehmigung bekannt. »Mit einem Widerspruch wird die rechtsstaatliche Möglichkeit eröffnet, zu einer verbindlichen Klärung der Rechtslage durch die Verwaltungsgerichte zu kommen«, hieß es.
Im Juli 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass die zur Laufzeitverlängerung von Doel 1 und 2 erforderlichen vorherigen Umweltverträglichkeitsprüfungen nicht stattgefunden haben. Anfang März dieses Jahres hat das belgische Verfassungsgericht die längere Laufzeit gekippt, aber den Weiterbetrieb bis Ende 2022 wegen befürchteter Versorgungsengpässe genehmigt.
Die beiden Meiler müssten sofort abgeschaltet werden, forderte Hilde Debey vom Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie. Wegen einer hohen Ausfallrate von 50 Prozent könnten Doel 1 und 2 nicht zur Versorgungssicherheit beitragen.
Das BAFA habe zusammen mit dem Bundesumweltministerium trotz der beiden Gerichtsurteile die Ausfuhr der Brennelemente genehmigt, die zum Weiterbetrieb der Reaktoren unbedingt nötig seien, kritisierten die Umweltschützer. »Bei einem Super-GAU in Belgien wären wegen der Hauptwindrichtung West Regionen wie Nordrhein-Westfalen und Teile von Niedersachsen betroffen«, sagte Alexander Vent vom Bündnis Agiel aus Lingen.
Das Bundesumweltministerium hat nach eigenen Angaben als Fachaufsicht über das BAFA zugestimmt, »da das geltende Atomgesetz auch nach dem Ergebnis eines vom Bundesumweltministerium eingeholten Rechtsgutachtens keine Grundlage für die Versagung von Ausfuhrgenehmigungen für Brennelemente wegen Sicherheitsbedenken gegen ausländische Atomkraftwerke bietet«. Dem Koalitionsvertrag entsprechend habe es einen Gesetzentwurf vorgelegt, welcher eine Änderung des Atomgesetzes zur Einführung eines Exportverbots von Brennelementen an bestimmte ausländische Atomkraftwerke vorsieht. Die Gespräche dauerten innerhalb der Bundesregierung allerdings noch an.
Atomkraftgegner fordern seit Jahren die Stilllegung der Brennelementefabrik im niedersächsischen Lingen. Diese beliefert Atomkraftwerke in mehreren europäischen Staaten mit frischen Brennstäben, darunter auch die als »Risiko-Reaktoren« geltenden Kraftwerke Doel und Tihange in Belgien. In der Grenzregion Aachen besteht die Sorge vor einem atomaren Unfall in einer der beiden Atomanlagen. Seit Jahren stehen die beiden Atomkraftwerke wegen Tausender Haarrisse an den Behältern in der Kritik. epd/nd
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