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Gericht pocht auf Einhaltung von Abstandsregeln in Asylunterkunft

Corona-Regeln in Erstaufnahmeeinrichtung in Sachsen: Betreiberin prüft Gerichtsbeschluss

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Abstandsregeln zur Eindämmung des Coronavirus müssen laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig auch in Flüchtlingsunterkünften eingehalten werden können. Das Gericht gab am Mittwoch einem entsprechenden Eilantrag eines Asylbewerbers in Nordsachsen auf vorläufigen Rechtsschutz statt.

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Der Mann hatte laut Gericht argumentiert, er könne die in der sächsischen Corona-Verordnung geforderten Abstandsregeln von 1,50 Metern zwischen zwei Personen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Dölzig (Landkreis Nordsachsen) nicht einhalten. Er sei zusammen mit einer weiteren Person in einem vier Quadratmeter großen Raum untergebracht und müsse sich Küche und sanitäre Einrichtungen mit 50 weiteren Menschen teilen.

Das Gericht erklärte, die Ausbreitung der durch das Coronavirus ausgelösten Lungenkrankheit Covid-19 müsse auch in Unterkünften für Asylbewerber zwingend verhindert werden. Der Antragsteller gehöre zudem einer Altersgruppe an, bei der es sowohl zu einem Krankenhausaufenthalt als auch zu einem kritischen Verlauf der Krankheit kommen könne.

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Nach dem Gerichtsbeschluss aus Leipzig prüft die zuständige Behörde mögliche Konsequenzen. Der Beschluss sei eingegangen und werde sorgfältig ausgewertet, sagte der Sprecher der sächsischen Landesdirektion, Holm Felber, dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Dresden am Donnerstag. Wie lange dies dauere, sei noch unklar. epd/nd

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