Gewaltfälle an Ballettschule bestätigt

Clearingstelle bestätigt massive Kindeswohlgefährdung durch Lehrkräfte

  • Rainer Rutz
  • Lesedauer: 2 Min.

Heftig soll es zugegangen sein an der Staatlichen Ballettschule Berlin und der angegliederten Schule für Artistik. Kinder, die über das Treppengeländer gehalten wurden, verbunden mit der Drohung, sie fallen zu lassen, Mobbing, sexuelle Grenzüberschreitungen: Die Liste der Vorwürfe ist lang.

Seit mehr als zwei Monaten geht die Psychologin Elke Nowotny zusammen mit dem Pädagogen Arthur Kröhnert der Frage nach, ob es an den beiden Schulen in Prenzlauer Berg zu Fällen von Kindeswohlgefährdung gekommen ist. Entsprechende Anschuldigungen kursieren seit Längerem. Die beiden Mitarbeiter der von Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) eingesetzten Clearingstelle kommen nach Gesprächen mit insgesamt 108 ehemaligen und aktuellen Schüler*innen, Eltern und Lehrkräften zu einem eindeutigen Ergebnis: Ja, es gab massive Fälle von Kindeswohlgefährdung. In ihrem am Donnerstag präsentierten Zwischenbericht ist die Rede von »physischer und psychischer Misshandlung«, »emotionaler Vernachlässigung, Vernachlässigung der Gesundheitsfürsorge sowie der Fürsorge- und Aufsichtspflicht«.

In den bis zu zweistündigen Telefonaten seien, so Nowotny, »überwiegend glaubhaft« zum Teil »heftige Inhalte« zur Sprache gebracht worden. Sie und Kröhnert berichten von krassen Übergriffen seitens einzelner Lehrkräfte, von »Anschreien, Beschimpfen, Beschämen des Körpers und der Leistung, Bagatellisieren, Drohen«, von Sprüchen wie »Du bist so fett geworden«. Hinzu kämen sexuell übergriffiges Verhalten und »sexualisierte Äußerungen durch Fachkräfte«, aber auch Mobbing einzelner Lehrer*innen im Kollegium selbst, nicht zuletzt durch die Mitte Februar vom Dienst freigestellte Schulleitung.

Diese bestreitet nach wie vor alle Vorwürfe und geht inzwischen juristisch gegen ihre Freistellung vor. Bislang ohne Erfolg: Erst am Montag war ein Gütetermin zwischen Schulleiter und Bildungsverwaltung vor dem Berliner Arbeitsgericht gescheitert.

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