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BND-Abhörpraxis ist verfassungswidrig

Fernmeldegeheimnis und Pressefreiheit müssen durch deutsche Sicherheitsbehörden auch im Ausland beachtet werden

Seit 2017 muss sich der Bundesnachrichtendienst an verbindliche Regeln halten, wenn er die weltweiten Datenströme durchforstet. Jetzt urteilt Karlsruhe: Diese Vorschriften sind völlig unzureichend.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1136889.bundesverfassungsgericht-bnd-abhoerpraxis-ist-verfassungswidrig.html

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