BND-Abhörpraxis ist verfassungswidrig

Fernmeldegeheimnis und Pressefreiheit müssen durch deutsche Sicherheitsbehörden auch im Ausland beachtet werden

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Karlsruhe. Die anlasslose Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Ausland verstößt in ihrer jetzigen Ausgestaltung gegen Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht gab am Dienstag einer Verfassungsbeschwerde der Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen und mehrerer ausländischer Journalisten gegen das Ende 2016 reformierte BND-Gesetz statt. Es muss nun bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden. (Az. 1 BvR 2835/17)

Die derzeitige Regelung sei aus formalen und inhaltlichen Gründen verfassungswidrig, sagte der künftige Gerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Verkündung. Es sei aber möglich, das Gesetz verfassungskonform auszugestalten. In ihrem Urteil halten die Richter zum ersten Mal fest, dass der deutsche Staat das Fernmeldegeheimnis und die Pressefreiheit auch im Ausland wahren muss.

Konkret geht es um die Vorschriften für die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung im Ausland. Dabei durchforstet der BND ohne konkreten Verdacht große Datenströme auf interessante Informationen.

Deutsche Bürger dürfen nicht auf diese Weise überwacht werden. Der BND versucht deshalb, ihre Kommunikation vor der inhaltlichen Auswertung auszusortieren. Die gewonnenen Daten werden auch für ausländische Partnerdienste ausgewertet oder an diese weitergegeben.

Das Verfassungsgericht stellte nun klar, dass die Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nicht auf Deutschland begrenzt ist. Der Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses und der Pressefreiheit als Abwehrrechte gegen die angegriffene Überwachung erstrecke sich auch auf Ausländer im Ausland.

Seit Anfang 2017 gibt es im reformierten BND-Gesetz dafür zum ersten Mal eine rechtliche Grundlage. Menschen- und Bürgerrechtler halten diese aber für völlig unzureichend. Es gebe viele Schlupflöcher, Daten von deutschen Staatsbürgern würden nicht verlässlich gelöscht. So laufe letztlich jeder Gefahr, zu Unrecht ausgespäht zu werden.

Die klagenden Journalisten befürchten, wegen ihrer Arbeit ins Netz der weltweiten BND-Überwachung zu geraten. Hinter der Verfassungsbeschwerde stehen außerdem die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und weitere Medienorganisationen. Agenturen/nd

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