Schlachten nur noch angestellt
Bundesregierung will Werkverträge in der Fleischindustrie verbieten und Kontrollen massiv ausweiten
Die Bundesregierung hat sich am Mittwoch darauf verständigt, Werkverträge und Leiharbeit in der Fleischindustrie zu verbieten. Konkret soll das Schlachten und Zerlegen in den großen Fleischfabriken ab dem 1. Januar 2021 nur noch von angestellten Beschäftigten getätigt werden können. Damit soll erreicht werden, dass Großbetriebe die Verantwortung für Niedrigstlöhne und menschenunwürdige Unterbringung nicht länger von sich weisen können. Heute geht das, weil die Arbeiter bei Subunternehmen beschäftigt sind. Das Verbot ist Teil eines umfassenden Arbeitsschutzprogramms, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Anschluss an die Kabinettssitzung in Berlin. Ausgenommen werden solle das Fleischerhandwerk. Kleine Metzgereien oder die Wursttheke im Supermarkt seien nicht gemeint.
Ausgelöst worden war die Debatte über die Fleischindustrie durch massenhafte Coronainfektionen in Schlachtbetrieben in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Es sei nicht akzeptabel, so der Arbeitsminister, »wenn sich Einzelne an bestehende Gesundheits- und Arbeitsschutzregeln nicht halten«. Viele Menschen und mittelständische Unternehmen in Coesfeld hätten sich auf die Lockerungen der Ausgangssperren gefreut und mussten dann erleben, dass »ein ganzer Landkreis wieder in den Lockdown geführt wurde«.
Zu den im Eckpunktepapier genannten Sofortmaßnahmen zählt die massive Ausweitung von Kontrollen, die auch andere Branchen wie etwa die Saisonarbeit in der Landwirtschaft betreffen können. Auch hier sind Beschäftigte teilweise unter katastrophalen Bedingungen untergebracht. Das Bundesarbeitsministerium will neben dem Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie das Arbeitsschutzgesetz neu fassen und festlegen, wie oft Betriebe kontrolliert werden. Die Arbeitgeber sollen überdies zur Einführung der digitalen Arbeitszeiterfassung verpflichtet werden, die Bußgelder sollen von 15 000 auf 30 000 Euro steigen. Überdies soll geprüft werden, wie ein Gesetz zu Mindeststandards der Unterbringung aussehen könnte.
Das DGB-Projekt Faire Mobilität, das ausländische Beschäftigte in ihrer Landessprache berät, soll überdies per Gesetz auf Dauer gestellt werden, was dessen Leiter ausdrücklich begrüßte. »Das Beste ist, dass die Bundesregierung gegen diese Form von Werkverträgen endlich vorgehen will«, sagte Dominique John gegenüber »nd«. Er sieht eine »ernsthafte Motivation, gegen die Verantwortungslosigkeit in der Branche etwas zu unternehmen«.
Johannes Jakob, Leiter des Bereichs Arbeitsmarktpolitik beim DGB-Bundesvorstand, sagte gegenüber »nd«, mit dem Ende der Werkverträge und Subunternehmerketten ab 2021 sei eine zentrale Forderung des DGB erfüllt. Er betont die positiven Folgewirkungen von Festanstellungen in den Schlachtbetrieben: »Die Betriebsräte sind zuständig und können die Arbeitsbedingungen kontrollieren. Der Abschluss von Tarifverträgen wird möglich«, so Jakob. Diese Rechte waren im System der Werkverträge in der Regel nicht durchsetzbar. »Damit erwarten wir mittelfristig eine dauerhafte Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen und eine Verbesserung der Wohnsituation, weil die Menschen sich hier dauerhaft ansiedeln können.« Die für die Fleischwirtschaft zuständige Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) forderte, der Kabinettsbeschluss müsse eins zu eins umgesetzt werden. NGG-Vize Freddy Adjan warnte die Unionsfraktion davor, die Eckpunkte im Gesetzgebungsverfahren zu verwässern.
Die Kritik kam prompt. Der Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft, Friedrich-Otto Ripke, hält ein Verbot von Werkverträgen für die Fleischindustrie für potenziell verfassungswidrig. Denn Werkverträge gebe es auch in anderen Branchen, sagte er im Inforadio des rbb. Der Fleischunternehmer Clemens Tönnies warnte in einem Interview, Schlachtung und Veredelung drohten künftig durch EU-ausländische Konkurrenz ersetzt zu werden.
Doch Minister Heil gab sich selbstbewusst. Die Bedenkenträger hätten sicher das Geld, entsprechende Gutachten zu erstellen, sagte er. Aber man werde einen rechtlich sauberen Gesetzentwurf mit klaren Abgrenzungen zu anderen Branchen vorlegen. Kommentar Seite 10
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