»Nicht strafbar« ist noch nicht legal

Polizisten müssen außer dem Gesetz die Verhältnismäßigkeit ihres Tuns beachten

  • Lotte Laloire
  • Lesedauer: 4 Min.

In Berlin soll ein Polizist einer Kameraassistentin gezielt einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben. Das hat viele schockiert. Könnte es dennoch legal gewesen sein?

Hier kann eine Körperverletzung im Amt vorliegen. Diese ist gerechtfertigt, wenn die Gewalt verhältnismäßig ist, um ein polizeiliches Einsatzziel zu erreichen. Dies wäre etwa der Fall, wenn die Journalistin den Polizeibeamten behindert hätte und dies nicht mit milderen Mitteln hätte gestoppt werden können.

Zur Person
Am 1. Mai kam es in Berlin zur Attacke von Polizisten auf ein Fernsehteam; einer Kameraassistentin wurde mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Henning Ernst Müller, Jahrgang 1961, ist Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Regensburg. Daneben schreibt er als Autor für den Blog des Verlags C.H. Beck über besonders brisante Fälle. Mit ihm sprach Lotte Laloire über den Fall.

Aufnahmen der rbb-Abendschau zeigen: Sechs Polizisten vollzogen die von ihnen beabsichtigte Festnahme eines Demonstranten. Wieso sollten Polizisten die Journalisten trotzdem dermaßen angehen?

Wenn das so war, kann ich es mir nicht erklären. Ein heftiger Faustschlag ins Gesicht kann - wie man hier sieht - ganz erhebliche Verletzungen zur Folge haben. Selbst wenn das Opfer aus Sicht des Beamten im Weg gestanden haben sollte, kann ich mir mildere Mittel vorstellen.

Ein Kameramann sagt, er sei ebenfalls von einem Polizisten geschlagen und zu Boden gedrückt worden. Glücklicherweise habe er einen Helm aufgehabt und sei deshalb nicht verletzt worden. Kommt hier Körperverletzung in Betracht?

Ja, sie kommt in Betracht. Aber Paragraf 223 Strafgesetzbuch setzt eine erhebliche körperliche Misshandlung, zum Beispiel einen schmerzhaften Schlag, oder aber eine Gesundheitsbeschädigung, wie eine Verletzung, voraus. Wenn der Kameramann wegen des Schutzhelms weder Schmerzen empfunden hat noch eine Verletzung das Resultat war, liegt keine Körperverletzung vor.

Das heißt, Polizisten dürfen Pressevertretern auf den Kopf schlagen? So lange es nicht weh tut, ist es erlaubt?

Nein, nur weil etwas nicht strafbar ist, bedeutet das ja noch nicht, dass es »legal« ist. Polizisten dürfen überhaupt nur Gewalt anwenden, wenn es dafür im konkreten Fall eine rechtliche Grundlage gibt. Unabhängig von dem Fall, über den wir hier sprechen: Wenn ein Beamter einen Pressevertreter mit einem Schlag verletzen will, kann diese versuchte Körperverletzung im Amt strafbar sein.

Team-Chef Julian Stähle sagte, er zählte mindestens sechs Beamte, die zeitgleich gegen mehrere seiner Mitarbeiter körperlich geworden seien. Die Polizei sei sein Team angegangen, um »schlimme Bilder« zu verhindern. Was können Pressevertreter in diesem Fall unternehmen?

Mir ist schon öfter berichtet worden, dass Polizeibeamte bei Demonstrationen dagegen vorgehen, dass sie gefilmt werden. Dafür werden dann unterschiedliche Gründe genannt, manchmal sind diese berechtigt, zum Beispiel wenn Privatleute einzelne Beamte filmen und dies ins Netz stellen wollen. Wenn das ein offen als solches erkennbares Fernsehteam war, ist die Pressefreiheit betroffen, dann kann die Behinderung der Arbeit der Journalisten rechtswidrig sein. Diese Frage ist aber keine strafrechtliche, sondern eine des Polizei- und Ordnungsrechts. Die Rechtswidrigkeit kann ein Verwaltungsgericht feststellen.

Welchen Unterschied macht es, ob »nur« ein Polizist aus der Gruppe jemanden geschlagen hat oder ob mehrere Mitglieder des Fernsehteams angegriffen wurden?

Die gemeinschaftliche Körperverletzung wird gesetzlich mit höherer Strafe bedroht. Und ein planmäßiges Vorgehen gegen die Presse würde sicher ein ganz anderes Licht auf Vorsatz und Schuld der Beteiligten werfen, als wenn etwa nur ein einzelner Beamter die Kontrolle verloren hat.

Sehen Sie eine Chance, dass die Tatverdächtigen gefunden werden?

Diese Chance ist schon gegeben, da die Einheit ja identifiziert werden kann und Zeit sowie Örtlichkeit feststehen. Allerdings ist es in ähnlichen Zusammenhängen schon vorgekommen, dass ein einzelner Polizeibeamter von seinen Kollegen nicht beweiskräftig identifiziert wurde.

Warum landet Körperverletzung im Amt bundesweit in nur 1,97 Prozent der Fälle vor Gericht, wie Forschende von der Ruhr-Universität herausgefunden haben?

Viele Fälle werden gar nicht angezeigt, mögliche Anzeigeerstatter werden auch von Gegenanzeigen wegen Widerstands abgeschreckt. Aber selbst wenn ermittelt wird, werden nur wenige solcher Fälle angeklagt und von den angeklagten Fällen enden wiederum vergleichsweise wenige mit einer Verurteilung. Es gibt eine Reihe von Gründen, die zusammengenommen dazu führen können, dass ein Verdacht aus Sicht der Staatsanwaltschaft und der Gerichte nicht zu belegen ist. Geht es um unübersichtliches Geschehen etwa im Gerangel bei einer Demonstration, sind manchmal weder die beteiligten Beamten noch die genauen Tatabläufe eindeutig zu ermitteln. Selbst wenn dies kein Problem ist, kommt hinzu, dass Polizeibeamte eher selten als Zeugen gegen Kollegen aussagen.

Was fordern Sie von der Politik, um die Straflosigkeit gewalttätiger Polizisten zu beenden?

Wegen Gewalttaten von Polizeibeamten muss mit der gleichen Intensität ermittelt werden wie bei anderen vergleichbaren Straftaten. Entsprechende eindeutige Signale aus Innen- und Rechtspolitik erscheinen mir auch im Interesse der ganz überwiegend rechtmäßig agierenden Polizeibeamten wichtig. Auch über eine polizeiunabhängige Untersuchungsinstanz sollte nachgedacht werden.

Solche Beschwerdesysteme gibt es in vielen Staaten bereits, darunter Australien, Frankreich und Österreich. Was nützen sie?

Diese Kommissionen sind sicher kein Allheilmittel, aber ich denke, das Vertrauen in die Ermittlungen könnte gestärkt werden, wenn diese von einer unabhängigen Instanz durchgeführt werden.

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