Blind für Erwerbslose

Bundesregierung sieht keine Veranlassung, zur Gesetzesänderung – Hartz-IV-Empfänger müssen sich die Brille weiterhin vom Mund absparen

  • Alina Leimbach
  • Lesedauer: 4 Min.

Zehn Zentimeter. So weit kann Fabian Schulz* klar sehen. Minus acht Dioptrien lassen alles darüber hinaus unscharf werden. Auf seine Brille ist der 28-Jährige deswegen angewiesen. »Das Haus könnte ich ohne nicht verlassen«, sagt er. Den studierten Volkswirt treibt eine Sorge um: »Was wenn meine Brille kaputt geht?«. Denn Fabian Schulz ist Hartz-IV-Bezieher. Der Regelsatz von 424 Euro reicht gerade mal so, um über die Runden zu kommen. Und eine Brille in seiner Sehstärke kostet locker 500 Euro alleine für die Gläser. Sein Jobcenter sagte ihm bereits, dass er es zwar versuchen könne mit einem Antrag auf Kostenübernahme, große Hoffnungen solle er sich aber nicht machen.

Schulz hofft freilich trotzdem. Bei seiner ausgeprägten Sehschwäche übernehmen die Krankenkassen einen gewissen Betrag für die Gläser – allerdings selbst im maximalen Fall nur 110 Euro pro Glas. Für alles darüber hinaus kann er einen Kredit vom Jobcenter bekommen.

Darauf hingewiesen wurde er durch sein Jobcenter allerdings nicht. Obwohl eine solche Information für Betroffene wie ihn weitreichende Folgen hat. Ein Grund könnte sein, dass die Mitarbeiter selbst nicht alle Verästelungen der Gesetzeslage kennen. »Das Thema wird in der Ausbildung oder Schulungen nicht behandelt«, kritisiert Inge Hannemann, ehemalige Jobvermittlerin und Hartz-IV-Kritikerin.

Auch für andere Hartz-IV-Beziehende, die auf eine Brille angewiesen sind, kann die aktuelle Rechtslage zum dicken Problem werden. Denn Brillen müssen vom sehr knappen Regelsatz angeschafft werden. Bei der Festlegung der letzten Regelsätze im Jahr 2016 wurden den Hartz-IV-Beziehenden ganze 2,70 Euro für »therapeutische Mittel« zugebilligt. Daraus sollen Erwerbslose, aber auch arme Menschen im Alter, die Grundsicherung bekommen, eine neue Sehhilfe ansparen. Orthopädische Einlagen wie auch Brillenreparaturen werden hingegen vom Jobcenter bezahlt.

Dass der von der Bundesregierung vorgesehene Betrag offenkundig oft nicht ausreicht, eine Brille zu kaufen, zeigt unter anderem eine Untersuchung des Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung. Das Institut kam zum Schluss, dass immerhin 33,6 Prozent der befragten SGB-II-Beziehenden die von den Krankenkassen nicht erstatteten medizinischen Leistungen, wie zum Beispiel eine Brille, nicht selbst finanzieren können.

Die Folgen können für Betroffene schwer sein: Arbeitsvermittler berichten dem »nd«, dass Probearbeiten oder ein neuer Job schon wegen fehlender Brillen nicht angetreten werden konnten. Auch die Bewältigung des Alltags wird ohne angemessene Sehhilfe zur Qual - das weiß jeder, der eine Brille braucht.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2014 Zweifel geäußert, ob der im Regelsatz vorgesehene Betrag für Brillen tatsächlich ausreicht. Im damaligen Urteil zu den Regelsätzen erklärte es, es bestehe eine »sehr hohe Differenz« zwischen statistischem Durchschnittswert, nach dem der Posten für Brillen in den Regelsätzen festgelegt wird, und dem tatsächlichen Anschaffungspreis. »Das war eine sehr deutliche Aufforderung an die Bundesregierung, das anders zu regeln«, sagt der Sozialrechtler Harald Thomé von der Erwerbsloseninitiative Tacheles. Angemessen fände er die vollständige Übernahme neuer Gläser, wenn diese vom Optiker verordnet wurden.

Doch passiert ist seither: nichts. Und die Bundesregierung erklärt auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag, dass sie auch keine Änderungen vorhat. »Die gesetzlichen Regelungen zur Neuanschaffung einer Sehhilfe einerseits und zur Reparatur einer Sehhilfe andererseits sind nach Auffassung der Bundesregierung eindeutig«, heißt es in der Antwort der Bundesregierung, die dem »nd« exklusiv vorliegt. Die Daten der Einkommens- und Verbraucherstatistik, auf deren Grundlage die Regelsatze berechnet sind, berücksichtigten auch »die durchschnittlichen Verbrauchsausgaben für Gesundheit«. Zudem weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Hartz-IV-Empfänger*innen einen Kredit für eine Brille über das Jobcenter bekommen könnten. Und dass ja notfalls Gerichte Fehlentscheidungen korrigieren.

Ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen, wie die Linke-Vorsitzende Katja Kipping findet: »Für Menschen mit Seheinschränkungen ist die Brille schlichtweg unverzichtbar im Alltag. Wer auf Sozialleistungen angewiesen ist, muss sich die Anschaffung einer Brille oft vom Munde absparen.« Sich darauf zu verlassen, dass die Menschen einen Kredit aufnehmen, sieht Kipping kritisch: »So wird die Brille zur Schuldenfalle.«

*Name geändert

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