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Geldgeschenk für die Tochter
Urteil des Bundesfinanzhofs
Ist der leibliche nicht der rechtliche Vater, gilt bei der Schenkungssteuer die Steuerklasse III, weil eine Erbschaft oder ein Geschenk vom leiblichen Vater steuerlich nicht begünstigt werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1137897.geldgeschenk-fuer-die-tochter.html
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