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Schwerbehindertenausweis auch bei Wohnsitz im Ausland

Behinderte Menschen haben auch bei einem Umzug ins Ausland unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Das geht aus zwei Grundsatzurteilen des Bundessozialgerichts in Kassel hervor. Wichtig sei, dass Betroffene einen so genannten Inlandsbezug gelten machen können. Zum Beispiel Schwerbehindertenrente oder Pauschbeträge für Behinderte bei der Einkommensteuer. (Az.: ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/113813.schwerbehindertenausweis-auch-bei-wohnsitz-im-ausland.html

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