Druck auf Linke an Universitäten
Kieler Hochschulleitung will Kooperationen Studierender mit Roter Hilfe unterbinden, in Frankfurt steht der ganze AStA unter »Terror«-Verdacht
Ist die Kooperation eines Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) mit der Roten Hilfe (RH) bei Veranstaltungen statthaft? Darüber streiten die Leitung und der AStA der Christian-Albrechts-Universität in Kiel.
Auslöser des seit langem schwelenden Disputs war eine Veranstaltung am 4. Dezember 2018. Damals zeigten der AStA und die Kieler RH-Ortsgruppe in einem Lokal außerhalb des Unigeländes den Film »Hamburger Gitter« über Polizeigewalt gegen Teilnehmer*innen der Proteste gegen den G20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg. 200 Interessierte waren gekommen. Die CDU und der ihr nahestehende Ring Christlich-Demokratischer Studenten sahen darin einen »Tabubruch«, weil die Hilfsorganisation für politische Gefangene im Verfassungsschutzbericht als »linksextremistisch« gelistet ist.
Der AStA konterte, man suche sich seine Veranstaltungspartner immer noch selbst aus. Und organisierte gemeinsam mit der RH im Februar 2019 erneut eine Vorführung des Films. Diesmal empörte sich auch die FDP.
In den Folgemonaten schien der Streit in Vergessenheit zu geraten. Doch dann flammte er Anfang März neu auf. Der Grund: Die Hochschulgruppe (HSG) Klimagerechtigkeit und die Öko-Aktivisten der »Turbo-Klima-Kampf-Gruppe« (TKKG) veranstalteten in Räumlichkeiten der Uni eine Diskussion zur geplanten Verschärfung des schleswig-holsteinischen Polizeigesetzes. RH-Vertreter waren auch hier dabei. Letzteres hatten die Studierenden bei der Raumanfrage gegenüber der Uni aber nicht angezeigt. Erneut wetterten CDU, FDP und AfD über die »Hofierung von Verfassungsfeinden«.
Die Unispitze betonte daraufhin, die Hochschule sei ein weltanschaulich und politisch neutraler Ort. In einer Mail an die Klimaaktivisten erklärte sie, der Verfassungsschutz sei »ein Organ, und wenn dieses eine Gruppe unter Beobachtung nimmt, muss das für uns als Universität erst mal als Grundlage dienen, gemäß der Entgeltordnung gegebenenfalls Gruppen auszuschließen«. HSG, TKKG und RH reagierten darauf mit einem offenen Brief, in dem sie Enttäuschung darüber äußerten, dass sich die Verantwortlichen auf Wertungen des Inlandsgeheimdienstes zurückziehen, ohne inhaltlich zu argumentieren. Damit knicke man vor der AfD ein. Zudem sei der Verfassungsschutz in einer rechten Tradition zu verorten, schreiben die Verfasser und fügen hinzu: »Eine Universität muss ein Ort der Diskussion, des Austausches, des Infragestellens sein.«
Derweil sieht sich der AStA der Goethe-Universität in Frankfurt an Main ganz anderen Vorwürfen ausgesetzt. Auf Veranlassung der Bundesanwaltschaft wurden vor einer Woche seine Räumlichkeiten durchsucht. Ein Sprecher der Behörde bestätigte am 18. Juni, man habe am Vortag Durchsuchungsbeschlüsse des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes (BGH) vollziehen lassen. Zu Festnahmen sei es nicht gekommen.
Medienberichten zufolge soll es bei der Razzia um den Verdacht auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach Paragraf 129 a des Strafgesetzbuchs gegangen sein. Demnach stand sie im Zusammenhang mit einem Brandanschlag auf ein Gebäude des BGH in Leipzig in der Nacht zum 1. Januar 2019. Unbekannte hatten in der Silvesternacht an mehreren Stellen des Gebäudes Feuer gelegt. Nach der Razzia kam es zu einer spontanen Demonstration gegen die Kriminalisierung der Studierendenvertreter mit rund 300 Teilnehmer*innen.
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