Untersuchung zu Tod von Mosambikaner
Potsdam. Der bis heute ungeklärte Tod des mosambikanischen DDR-Vertragsarbeiters Joao Manuel Diogio im Jahr 1986 beschäftigt jetzt auch die Staatsanwaltschaft Potsdam. Wie das brandenburgische Justizministerium am Montag auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Andrea Johlige (Linke) antwortete, hat die Staatsanwaltschaft einen »Überprüfungsvorgang« zum Tod des damals 23-jährigen Afrikaners angelegt.
Diogio war am 30. Juni 1986 kurz nach Mitternacht zwischen dem Haltepunkt Borne (Mark) und dem Bahnhof Belzig von Mitarbeitern der Deutschen Reichsbahn der DDR tot neben dem Gleisbett gefunden worden. Mit vier Landsleuten war er unterwegs nach Jeber-Bergfrieden, einem Ortsteil der Stadt Coswig im heutigen Sachsen-Anhalt, wo er als Holzfacharbeiter tätig war.
Nach Angaben seiner Begleiter war Diogo im Zug von Neonazis angegriffen und zusammengeschlagen worden. An den Füßen gefesselt soll er - noch lebend - aus dem fahrenden Zug geworfen worden sein.
Wie Johlige in ihrer Anfrage erklärt, sollen die DDR-Behörden die Umstände der Tat vertuscht haben. Mal sei von einem Arbeitsunfall die Rede gewesen, ein anderes Mal habe es geheißen, Diogo sei betrunken aus dem Zug gefallen. Vertreter der Regierung Mosambiks hätten solche Darstellungen intern in Frage gestellt. Die Angehörigen Diogos hätten erst durch einen Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) von seiner Tötung erfahren.
Nach Angaben des Historikers Harry Waibel, der auch andere Fälle von Rassismus in der DDR untersuchte, ergab die Obduktion der Leiche eine offene Schädelfraktur mit Zertrümmerung der Schädelbasis und schweren inneren Verletzungen. Laut Ermittlungen der Potsdamer Volkspolizei soll Diogo unter Alkoholeinfluss gestanden haben.
»Die Staatssicherheit in Halle erklärte später, es habe keinerlei Hinweis auf eine Straftat gegeben«, sagte Waibel. Diogo habe den Zug während der Fahrt verlassen und sei überfahren worden. Die Langfassung des Berichts sei vom Ministerium für Staatssicherheit mit dem Vermerk »Streng vertraulich! Um Rückgabe wird gebeten!« versehen worden. Waibel zufolge hat es bis heute kein Gerichtsverfahren zu dem Fall gegeben. »Die wahren Tatumstände wurden wie zehn andere Morde an Kubanern und Afrikanern in der DDR, zu denen ich recherchiert habe, heruntergespielt, weil es offiziell keinen Rassismus geben durfte«, sagte der Historiker.
Man wolle alle Ermittlungsakten sichten, sagte Oberstaatsanwalt Wilfried Lehmann. Auch Medienberichte werden demnach ausgewertet. Es werde ebenfalls geschaut, ob es noch Zeugen des Vorfalls gebe. »Wir wollen sehen, ob es Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten gibt und Anlass besteht, ein förmliches Ermittlungsverfahren einzuleiten.« dpa/nd
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