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Im Ausnahmefall darf man längeren Arbeitsweg wählen
Steuertipp zur Pendlerpauschale
Ein Arbeitnehmer muss normalerweise bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz die kürzeste Strecke wählen, wenn er die steuerliche Entfernungspauschale geltend machen will. Ausnahmen können nur dann geltend gemacht werden, wenn eine andere (längere) Verbindung »offensichtlich verkehrsgünstiger« ist.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1139998.im-ausnahmefall-darf-man-laengeren-arbeitsweg-waehlen.html
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