Eine Frage des Arbeitsrechts
Der von seinem Bonner Klub wegen Verstoßes gegen die Hygieneregeln gekündigte Basketballer Joshiko Saibou wehrt sich
Der Fall des fristlos gekündigten Basketballnationalspielers Joshiko Saibou sorgt für Debatten und wird für die Telekom Baskets Bonn wohl ein juristisches Nachspiel haben. An der Haltbarkeit der fristlosen Kündigung durch den Bundesligisten äußert ein Arbeitsrechtler Zweifel, der Deutsche Basketball-Bund (DBB) will die Angelegenheit mit dem Nationalspieler aufarbeiten - ein Aus in der Auswahl ist nicht unmöglich. »Eine Nominierung von Joshiko Saibou ist Sache des Bundestrainers. Es wird definitiv ein klärendes Gespräch geben müssen«, meinte DBB-Präsident Ingo Weiss. Bereits vor einigen Wochen habe es ein Gespräch gegeben, als die Ansichten von Saibou erstmals hochkamen.
Jetzt waren von Saibou und dessen Freundin, der Weitspringerin Alexandra Wester, in den sozialen Netzwerken Fotos von ihrer Teilnahme an der Demonstration gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie am vergangenen Wochenende in Berlin zu sehen. Beide waren auch ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Abstand zu anderen Menschen zu sehen. Saibou hatte dann am Dienstag auf Instagram geschrieben: »Wenn ich eine polarisierende Meinung habe, ist Gegenwind verständlicherweise vorprogrammiert. Daraufhin jedoch meinen Job zu verlieren, ist totalitär und ein Schlag ins Gesicht der Meinungsfreiheit.« Der Arbeitsrechtler Oliver Simon meinte am Mittwoch: »Aufgrund der aus Presseveröffentlichungen bekannten Umstände kommen aus arbeitsrechtlicher Sicht Zweifel an der Haltbarkeit der fristlosen Kündigung auf.«
Gefährdete Existenzgrundlage
Der Bonner Klubpräsident Wolfgang Wiedlich wies im Fall Saibou auf die Meinungsfreiheit auch bei kritischen Themen hin. Die Baskets legen Wert auf die Feststellung, »dass es bei uns keinen Maulkorb gibt. Im vorliegenden Fall geht es um die Einhaltung von Regeln zum Schutz aller«, teilte er am Mittwochabend mit. In einer demokratischen Gesellschaft bedeute das auch, »dass man sich manchmal Dinge anhören und aushalten müsse, die man selber so nicht teile«, heißt es in dem Statement. Die Meinungsfreiheit sei »ein hohes Gut, das auch nicht in Frage gestellt« werde. Wiedlich verwies jedoch darauf, dass »die anderen Klubs sich auf uns verlassen können müssen, dass das Infektionsschutzgesetz beachtet und die Hygieneregeln eingehalten werden. Wenn wir das nicht schaffen, gefährdet das nicht nur unsere, sondern die Existenzgrundlage aller Vereine.« Ende März gab es bei den Baskets »fünf Infizierte, davon drei Erkrankte - darunter eine Person, die wochenlang auf der Intensivstation lag und künstlich beatmet wurde«, teilte er nun mit.
»Ein Verein sollte einen Athleten in seiner Diversität, seiner Entwicklung und auch seiner polarisierenden Meinung unterstützen oder zumindest sie akzeptieren«, sagte Wester in einem Video auf Instagram und betonte: »Ihn aber so abzufertigen, ist ein Schlag ins Gesicht, und es ist unfair. Das ist krass, und ich hätte nicht gedacht, dass das im Jahr 2020 noch passieren kann.« Die Olympiateilnehmerin von 2016 sagte: »Sie versuchen sich an irgendeiner Art Körperverletzung aufzuhängen, weil er auf einem Foto keine Maske getragen hat.« Beide hätten »sehr bewusst darauf geachtet, niemanden bei der Demo in Gefahr zu bringen und erst recht nicht seine Teamkollegen, weil die Telekom Baskets im Moment gar nicht im Team spielen oder trainieren. Das hat absolut keine Grundlage und ist wirklich heuchlerisch.«
Die Weitspringerin und der Basketballer waren zuletzt schon durch merkwürdige Meinungsäußerungen zur Corona-Pandemie aufgefallen. So hatte Wester in einem Video beklagt, durch die Corona-Maßnahmen ihrer Freiheit beraubt zu werden. Zudem sprach sie von einem Impfzwang für die Bevölkerung oder von Ärzten und Anwälten, die die Menschenrechte verteidigen und dafür in Gefängnispsychiatrien eingesperrt würden. Saibou hatte unter dem Hashtag AppellandenVerstand ein Video auf Instagram gestellt, in dem er seine Follower mit Bezug auf die Corona-Beschränkungen provoziert.
Sklaven der Neuzeit
»Dass sich ein Athlet zu Verschwörungstheorien äußert oder in sozialen Netzwerken entsprechende Inhalte ohne Bezug zu seinem Arbeitgeber teilt, dürfte in der Regel kein geeigneter Grund für eine fristlose Kündigung sein. Auch insoweit ist das grundrechtlich geschützte Recht auf freie Meinungsäußerung zu beachten«, meint Jurist Simon und verwies darauf, dass die rechtlichen Anforderungen an eine fristlose Kündigung hoch seien. Wester kritisierte, dass »Vereine ihrer Sportler einfach immer noch so wie Puppen behandeln können«. Ihren Beitrag beendete sie mit den Worten: »Ihr solltet verstehen, dass wir Athleten nicht die Sklaven der Neuzeit sind, aber ihr macht uns gerade dazu.« dpa/nd
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