Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Schwerbehinderte Bewerber sind einzuladen
Gleichstellung bei Vorstellungsgespräch
Geht dem öffentlichen Arbeitgeber die Bewerbung einer fachlich nicht offensichtlich ungeeigneten schwerbehinderten oder dieser gleichgestellten Person zu, muss er diese nach § 82 Satz 2 SGB IX in der bis zum 29. Dezember 2016 geltenden Fassung zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Das gilt auch bei einer internen Ausschreibung.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1140305.schwerbehinderte-bewerber-sind-einzuladen.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.