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- Debatte um Alkoholverbot
Feiern lässt sich nicht verbieten
Martin Kröger über unrealistische Verbotsfantasien von Dilek Kalayci
Plötzlich war der Vorschlag da: Sollte sich die Disziplin in den Gaststätten nicht verbessern, müsse man auch über ein Alkoholverbot nachdenken. Das sagte Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) der »Berliner Morgenpost«. Wie quatschig die Forderung nach einer Prohibition von Alkohol in Lokalen in Berlin ist, dürfte Kalayci angesichts der harschen Ablehnung inzwischen klar geworden sein. Für eine derart drastische Maßnahme gibt es in Berlin keinen Rückhalt. Das Vertrauen in die Gesundheitsprävention des Senats dürfte die absurde Idee dennoch weiter beschädigt haben. Ohne jegliche Faktengrundlage werden Gastronomen und deren Gäste für das Pandemie-Geschehen verantwortlich gemacht.
Ob die Gesundheitssenatorin damit nur von den eigenen massiven Fehlern ablenken wollte? Schließlich oblag es Kalaycis Verwaltung in den vergangenen Jahren, den Öffentlichen Gesundheitsdienst fit zu machen, der für Seuchenschutz zuständig ist. Doch dort soll noch immer jede dritte Stelle nicht besetzt sein, was die Identifizierung von Infektionsherden und die Nachverfolgung sehr erschwert.
Doch selbst wenn man der Gesundheitssenatorin wohlwollend unterstellt, dass sie angesichts steigender Infektionszahlen neuen Schwung in die Diskussion bringen wollte, wie das Infektionsgeschehen eingedämmt werden kann, musste das so nach hinten losgehen. Wer mit offenen Augen durch diese Stadt geht, sieht es überall: Beim Thema Feiern kommt man mit Law and Order nicht weiter. Aus den geschlossenen Clubs und Bars hat sich das Partygeschehen in die öffentlichen Grünanlagen und in Privaträume verlagert. Weniger wird seit Ausbruch der Coronakrise nicht gefeiert, eher mehr. Darauf deuten auch die gestiegenen Zahlen beim Verkauf von Alkohol hin. Die Coronakrise hat das Bedürfnis, Party zu machen, offensichtlich noch verstärkt. Damit muss die Politik umgehen. Verbote helfen nicht weiter, sondern steigern am Ende im schlimmsten Fall nur die Ablehnung der lebenswichtigen Hygiene- und Abstandsregeln.
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