Sanktionen trotz Unsicherheiten

Lisa Ecke über die Verlängerung des leichteren Zugangs zur Grundsicherung

Wegen der Coronakrise gilt ein erleichterter Zugang zum Erwerbslosengeld. Teil davon ist, dass bis August kein neuer Antrag gestellt werden muss, die Zahlung automatisch weiterläuft. Die Regelung sollte ab September enden, wurde jetzt aber um drei Monate verlängert. Nach wie vor gilt das allerdings nicht für »Fälle, die einer Überprüfung bedürfen«.

Jobcenter haben zudem bereits alle möglichen Unterlagen von Hartz-IV-Beziehern angefordert, um die »Berechtigung« der Weiterbewilligung zu prüfen. Es wäre nicht verwunderlich, wenn die Betroffenen jetzt als zu »überprüfende Fälle« behandelt werden und nichts von der Maßnahmenverlängerung haben.

Wenn nicht alle (Ausnahme-)Regelungen haarklein festgeschrieben sind, nutzen die Jobcenter das zu Lasten der Erwerbslosen aus. Das zeigen die vergangenen 15 Jahre Hartz-IV-Willkür sowie zahlreiche erfolgreiche Klagen gegen Bescheide. Auch die pandemiebedingte kurzzeitige Aussetzung der Sanktionen ist längst wieder vorbei.

In der Praxis wohl aber eher für nur diejenigen, die schon vor der Coronakrise Erwerbslosengeld bezogen haben. Für sie gilt auch nicht das erhöhte, auf Hartz IV anrechnungsfreie Schonvermögen, das Teil der Coronaregelungen ist. Sie gelten in der Gesellschaft als »selbst Schuld«, müssen sich nur mehr um Arbeit bemühen, »brauchen« Sanktionen, während die neuen Erwerbslosen noch als die Guten gelten, die »krisenbedingt nichts für ihre Lage können.«

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