Presserat sieht taz-Kolumne von Meinungsfreiheit gedeckt

Zuvor waren beinahe 400 Beschwerden gegen den Text eingegangen / Presserat: Text verstößt nicht gegen Pressekodex

  • Vanessa Fischer
  • Lesedauer: 3 Min.

Dass Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) Mitte Juni wegen einer satirischen Kolumne in der Taz mit einer Strafanzeige gegen Autor*in Hengameh Yaghoobifarah gedroht hatte, war ein beispielloser und äußerst irritierender Vorgang – zumal in einem Land, das sich sonst seiner Presse- und Meinungsfreiheit rühmt. Zwar hatte Seehofer seine Drohung gegen den Text »All cops are berufsunfähig«, in dem sich der*die Autor*in kritisch mit rassistischen Strukturen in der Polizei beschäftigt hatte, später wieder zurückgezogen. Doch die Debatte war da im Fahrwasser rechter Polemik bereits entbrannt: Beinahe 400 Beschwerden - darunter etliche von Polizeivertreter*innen- waren beim Deutschen Presserat eingegangen, nachdem klar war, dass sich juristisch wohl eher nicht gegen die Kolumne vorgehen ließ.

Am Dienstag entschied der Presserat nun, die Beschwerden allesamt als unbegründet zurückzuweisen. In einer schriftlichen Erklärung begründete das Selbstkontrollorgan der Presse ausführlich, warum das Gedankenspiel Yaghoobifarahs von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Die Polizei als Teil der Exekutive müsse sich demnach gefallen lassen, von der Presse scharf kritisiert zu werden. Die Satire von Yaghoobifarah beziehe sich im Kern auf die gesellschaftliche Debatte über Probleme bei der Polizei wie Rechtsradikalismus, Gewalt und Rassismus. Der Text verstoße außerdem nicht – wie vielfach bemängelt – gegen die Menschenwürde von Polizist*innen, da sich die Kritik auf eine ganze Berufsgruppe und nicht auf Einzelpersonen beziehe.

Auch das in der Debatte angebrachte Argument, »würde man in den Text an Stelle von «Polizisten», eine andere gesellschaftliche Gruppe setzen, wäre die Reaktion eine andere«, entkräftete der Presserat: »Die Polizei ist eine gesellschaftlich anerkannte Berufsgruppe, die nicht unter den Diskriminierungsschutz des Pressekodex fällt, anders als etwa Angehörige von religiösen oder ethnischen Minderheiten.«

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) äußerte trotz der ausführlichen Erklärung des Presserates »massives Unverständnis« für die Entscheidung des Presserats. »Damit wurde das Empfinden einer ganzen Berufsgruppe zutiefst verletzt«, erklärte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek.

Zwar gab auch der Presserat zu, dass die Wortwahl »Mülldeponie« als einziger Ort für die Polizei Geschmacksfragen berühre; sie sei aber keine Grundlage für die ethische Bewertung. Die Interpretation einiger Beschwerdeführer, Polizist*innen würden mit Müll gleichgesetzt, sei aus Sicht des Gremiums nicht zwingend: »Es handelt sich hier um ein drastisches Gedankenspiel, das aber – wie aus der Kolumne hervorgeht – Raum für unterschiedliche Interpretationen bietet.«

Der Deutsche Presserat besteht seit 1956 und versteht sich als freiwillige Selbstkontrolle der Presse. Er tritt für die Einhaltung journalistisch-ethischer Standards ein, kann als Sanktion Rügen aussprechen, verteidigt aber auch die Pressefreiheit gegen Eingriffe von außen. Den Beschwerdeausschüssen gehören jeweils acht Mitglieder an – vier Vertreter*innen der Verlegerverbände und vier Journalist*innen, die von den Gewerkschaften entsandt werden. In ihren Entscheidungen richten sich die Beschwerdeausschüsse nach dem Pressekodex, den der Presserat 1973 vorgelegt hat. In 16 Abschnitten liefert dieser Richtlinien für die journalistische Arbeit: von der Achtung der Menschenwürde bis zur Unschuldsvermutung, vom Opferschutz bis zur Trennung von Werbung und Redaktion.

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