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Beleidigt, bespuckt, eingestellt

Eine schwarze Frau landete vor Gericht, weil sie sich gegen eine rassistische Beleidigung wehrte

  • Carmela Negrete
  • Lesedauer: 3 Min.

Am Ende stellt der Richter am Donnerstag vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten den Prozess wegen Beleidigung ein. Denn er könne solch »medial aufgeladenen Prozesse« nicht leiden. »Ich weise nachdrücklich den Verdacht zurück, dass es zumindest hier an diesem Gericht einen institutioneller Rassismus gibt«, erklärt er. Wirklich zufrieden ist die Angeklagte, die sich Mia Müller nennt, nicht. Sie glaube dem Richter, dass er kein Rassist sei, allerdings bedauere sie, »dass er das Problem des institutionellen Rassismus nicht sehen kann«. Wenn Polizeibeamte rassistisch agieren, bekämen dann Richter nur bestimmte Beweise vorgelegt. »Dafür kann er nichts, aber das Problem existiert.«

Worum ging es? Die 31-jährige Schwarze, die Soziale Arbeit studiert, war im letzten Oktober auf dem Fahrrad unterwegs. Es war schon dunkel, als sie über einen Supermarkt-Parkplatz in Friedrichsfelde fährt. Plötzlich habe ihr jemand aus einem Auto hinterhergebrüllt, sagte sie. Vulgäre Beschimpfungen sollen es gewesen sein. Doch der Autofahrer habe sie noch weiter verfolgt. Als sie ihr Fahrrad anschließen will, soll der Mann plötzlich mit erhobener Faust aus dem Wagen gesprungen sein. »Dann hat er mich angespuckt und rassistisch beleidigt«, erzählt Müller. Sie flüchtet sich daraufhin in den Laden und verständigt die Polizei. Die Beamten sollen zunächst mit dem Täter gesprochen haben, sie sollen sich auch geweigert haben, eine DNA-Probe von ihrer Wange zu nehmen, um zu beweisen, wer sie angespuckt hat.

Die Ermittlungen gegen den Täter aufgrund ihrer Anzeige werden im Juni 2020 eingestellt, doch dessen Gegenanzeige führt im Juli dazu, dass sie einen Strafbefehl erhält. 525 Euro soll sie zahlen, ansonsten drohen ihr 36 Tage Ersatzhaft, heißt es darin. Müller akzeptiert das nicht. Es kommt zum Prozess am Donnerstag - mit bekanntem Ausgang. Dazu beigetragen haben möglicherweise auch die rund 30 Unterstützer, die zum Prozess erschienen waren. Einige hatten Transparente dabei. »Black Lives Matter« stand auf ihnen - schwarze Leben zählen.

Einen nicht unwesentlichen Teil hat wohl auch Marc N. dazu beigetragen, er soll laut Müller der rassistische Angreifer vom Supermarkt-Parkplatz sein, vor Gericht ist er das Opfer der Beleidigung. Er wisse nicht, ob er schon mal wegen Beleidigung verurteilt worden ist, erklärte er. »Das ist lange her«, sagte er schließlich. Und ließ wissen, dass er keine Lust habe, »wegen so eine Kacke« vor Gericht zu sein. »Fotze«, »Schlampe«, »Nutte« aber vor allem »dreckige Negerfotze« habe er niemals zu der Angeschuldigten gesagt, sagt er. Ursprünglich wollte er es mit den Verlesen seiner Aussage vom Oktober 2019 belassen. Die Frau habe ihn aber beleidigt. Den Mittelfinger habe sie ihm gezeigt sowie »Hurensohn« und »Arschloch« genannt. Er war damals in dem Auto mit seiner Frau, die nun ein Kind entbunden habe und deshalb nicht vor Gericht erschien. Er glaube nicht, dass sie aussagen kann. Verfolgt habe N. Müller, weil er gewollt habe, dass sie Fotos löscht, die sie von seinem Auto gemacht hatte.

Warum es gegen Müller überhaupt zum Prozess kam, begründet der Richter damit, dass ein unabhängiger Zeuge die Aussage von N. bestätigt habe. Ob dieser Zeuge wirklich unabhängig sei, sei zu prüfen.

Biplab Basu, der seit über 20 Jahren als Berater für die »Kampagne Opfer von rassistischer Polizeigewalt« arbeitet, sieht das Handeln der Polizeibeamten, das zu dem Prozess in dieser Form führte, als keinen Einzelfall an. »Es gab eine Anzeige gegen einen weißen Mann, die eingestellt wurde und die Anzeige gegen die schwarze Frau, in der weiter ermittelt wurde. Dieses Muster sehen wir oft.«

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