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Kann Küche ins Kinderzimmer verlegt werden?
Wohnungseigentümer sind in der Regel dazu berechtigt, die Art der Nutzung einzelner Räume zu ändern und zum Beispiel Bad oder Küche in einen anderen Raum zu verlegen. Das hat das OLG Hamm entschieden. Ein Paar hatte in seiner Eigentumswohnung die Küche in den im Aufteilungsplan als Kinderzimmer vorgesehenen Raum verlegt. Dabei wurden auch Stromleitungen und Wasserrohre verlegt. Die Eigentümer der ...
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