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Kein Anspruch auf »Vergemeinschaftung«

Urteile zum Wohneigentum

Gemeinsam ist man stärker - dieser klare Grundsatz gilt auch im Wohnungseigentumsrecht. Um den Verwalter zu einem Vorgehen anzutreiben oder andere Eigentümer zu überzeugen, verspricht ein gemeinsames Auftreten Erfolg.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1143076.kein-anspruch-auf-vergemeinschaftung.html

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