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Ceta vor Gericht

Linke-Klage gegen EU-Freihandelsabkommen mit Kanada in Karlsruhe verhandelt

  • Simon Poelchau
  • Lesedauer: 3 Min.

Nunmehr fast vier Jahre ist es her, dass das Ceta-Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU mit viel Pomp unterzeichnet wurde. Ceta sei »das umfassendste, ehrgeizigste und fortschrittlichste Abkommen, das je von Kanada oder von der Europäischen Union ausgehandelt wurde, und wird eine neue Dimension für unsere wirtschaftliche Partnerschaft eröffnen«, erklärten beide Vertragspartner in einer gemeinsamen Erklärung. Ceta werde nachhaltiges und integratives wirtschaftliches Wachstum liefern und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern.

Doch vollständig in Kraft ist das Freihandelsabkommen noch immer nicht. Zwar stimmte das Europaparlament Anfang 2017 dem Vertrag zu, doch ist er noch nicht von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert. In Deutschland ist dies mittlerweile auch eine juristische Frage. Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind gleich mehrere Klagen anhängig. Eine Klage der Linksfraktion im Bundestag wurde am Dienstag verhandelt. Die Fraktion will von den obersten Richtern des Landes klären lassen, ob eine Stellungnahme des Bundestages zum Freihandelsabkommen das Grundgesetz verletzte. Der Bundestag sei zu vage gewesen und habe der Regierung eine »Blankovollmacht« ausgestellt, heißt es in der Klage.

Die fragliche Stellungnahme beschloss das Parlament im September 2016 auf Antrag von Union und SPD. Thema war die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Handelsabkommens. Der Linken zufolge kam der Bundestag seiner Verantwortung zur Mitwirkung an der politischen Meinungsbildung in EU-Fragen, der Integrationsverantwortung, nicht nach. Das Bundesverfassungsgericht muss nun klären, wie sich diese Integrationsverantwortung verfassungsrechtlich gestaltet und welche Anforderungen an den Bundestag zu stellen sind.

Linksfraktionschefin Amira Mohamed Ali kritisierte vor Gericht, dass Ceta bereits Anwendung findet, »ohne dass es darüber ein vom Parlament beschlossenes Gesetz« gebe. Seitens des Bundeswirtschaftsministeriums hieß es zur Verteidigung, dass das Abkommen mit Kanada geschlossen worden sei - einem Land, das Deutschland in seinen Werten und Ansichten zu Demokratie und Rechtsstaat »ganz sicher sehr nahe« stehe.

Wann die Richter ein Urteil verkünden werden, steht noch nicht fest. Auch ist noch unklar, wann über weitere Klagen bezüglich Ceta verhandelt wird. Es ist zumindest nicht die erste Klage wegen Ceta, mit der sich die Karlsruher Richter befassen müssen. Noch vor der Unterzeichnung wurde über Eilanträge gegen das Abkommen verhandelt. Die Richter erlaubten damals eine deutsche Beteiligung, wenn unter anderem der Abschnitt zu Sondergerichten ausgespart werde und die Bundesregierung dafür sorge, dass Deutschland auch wieder austreten könne. Der Europäische Gerichtshof kam seinerseits im April 2019 zu dem Schluss, dass Ceta mit EU-Recht vereinbar sei.

Dabei kritisieren Gegner des Abkommens insbesondere die geplante Sondergerichtsbarkeit für Streitigkeiten zwischen Staaten und Investoren, die ihnen zufolge demokratische Gestaltungsspielräume aushöhlt. Die Linkspartei erhält bei ihrem Kampf gegen das Abkommen Unterstützung von den Grünen und Nichtregierungsorganisationen.

So teilt die Sprecherin für Wirtschaftspolitik der Grünen im Bundestag, Katharina Dröge, die Argumentation der Linken beim Verfahren zwar nicht. Gleichzeitig hält sie Ceta aber für »politisch falsch«. Es berge »mit den ungerechten Klageprivilegien für Konzerne enorme Risiken für den Umwelt- und Verbraucherschutz und die öffentlichen Haushalte«, so Dröge.

Ähnlich äußerte sich Thilo Bode von der Verbraucherorganisation Foodwatch: »Sollte Ceta vollständig ratifiziert werden, können die Ceta-Ausschüsse ohne Einbeziehung der Parlamente weitreichende Entscheidungen treffen. Dies unterläuft Grundprinzipien der Demokratie und gefährdet Standards zum Schutz von Verbrauchern und der Umwelt.« Für Robert Huber vom Verein Mehr Demokratie drohen Handelsabkommen wie Ceta die Rechte der Parlamente »vor allem auch in den Mitgliedstaaten« auszuhebeln. Indes warnt Alessa Hartmann davor, dass Regierungen auf Grund der durch das Abkommen geschaffenen Konzernklagerechte es sich »zweimal überlegen, wirksame Klimagesetze zu erlassen - aus Angst vor teuren Schadenersatzklagen von Konzernen.«

In Zypern hat das Parlament die Ratifizierung des Abkommens wegen ähnlicher Bedenken abgelehnt. Dort will die Regierung das Freihandelsabkommen nun nachverhandeln. Das wiederum lehnt die Bundesregierung ab. Sie will lediglich den Ausgang der Klagen abwarten, bis sie Ceta ratifizieren lässt. Mit Agenturen

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