Plastikvisier als Waffe

Sich vor Polizeigewalt zu schützen, ist strafbar. Ein Aktivist will das ändern

  • Kofi Shakur
  • Lesedauer: 3 Min.

Der Aktivist Benjamin Ruß hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage eingereicht, nachdem im März eine Verfassungsbeschwerde abgewiesen worden war. Er war vor drei Jahren wegen des Tragens einer Plastikfolie vor dem Gesicht bei den Blockupy-Protesten gegen die Eröffnung der Europäischen Zentralbank 2015 vom Frankfurter Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt worden. Das Landesgericht hatte das Urteil nach Widerspruch Anfang letzten Jahres bestätigt. Die Folie eines Overheadprojektors war mittels Gummiband an seinem Kopf befestigt. In den Augen der Frankfurter Staatsanwaltschaft handelte es sich dabei um ein schusssicheres Visier.

Nun will Ruß in letzter Instanz die deutsche Rechtsprechung anfechten und das Demonstrationsrecht verteidigen. »Der Gang nach Straßburg wird die gesellschaftlichen Verhältnisse nicht verändern und eine Revolution nicht obsolet machen«, erklärt Ruß gegenüber dem »nd«. »Aber auch die begrenzten Möglichkeiten des bürgerlichen Staates im Kampf gegen die Bourgeoise zu nutzen, gehört für mich als Marxist zu unseren Aufgaben.«

Seit seinem Inkrafttreten 1985 verbietet § 17a des Versammlungsgesetzes das Tragen von »Schutzwaffen« und Gegenständen, die »den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren«. Schon der Absicht, sich vor mutmaßlich unverhältnismäßiger oder rechtswidriger Gewalt seitens der Polizei schützen zu wollen, wird so ein Riegel vorgeschoben. Eine Analyse des kritischen rechtspolitischen Magazins »Forum Recht« wertet das Schutzwaffenverbot deshalb als willkürliche Beschränkung der Versammlungsfreiheit. In Karlsruhe wies man Ruß’ Klage dennoch kommentarlos ab. Mit Blick auf die Proteste in Hongkong hatte übrigens FDP-Chef Christian Lindner das dort geltende Verbot von Atemschutzmasken auf Demonstrationen kritisiert.

Ruß’ Anwalt hatte vor dem Amtsgericht argumentiert, dass die Folie mit dem Aufdruck »Smash Capitalism« als Ausdruck der freien Meinungsäußerung zu verstehen sei. Ebenfalls zitierte er den Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, dem zufolge sich Polizisten selbst darüber beklagten, bei Gegenwind von ihrem eigenen Pfefferspray getroffen zu werden. Durch Befragung einer als Zeugin fungierenden Polizistin ließ er außerdem bestätigen, dass beim Einsatz nicht auf die Augen, sondern auf den Brustbereich gezielt werden solle. Da das Spray vor allem über die Atemwege wirke und die Augen nicht im Zielbereich liegen, könne es sich bei einer Plastikfolie vor den Augen folglich um keinen wirksamen Schutz vor der Zwangsmaßnahme handeln.

Weiterhin machte er auf die Gefahren durch den Gebrauch des Reizstoffes aufmerksam. Immer wieder gab es Todesfälle nach dem Einsatz von Pfefferspray. Vor allem für Menschen mit Asthma oder bei vorherigem Drogenkonsum gibt es besondere Risiken. 2018 war es innerhalb von drei Tagen zu zwei Todesfällen nach dem Einsatz von Pfefferspray gekommen. Die Bundesregierung antwortete jüngst auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei, dass »keine aktuellen Untersuchungen und Gutachten über die gesundheitlichen Risiken der genannten Wirkstoffe bekannt« seien.

Als biologische Waffe darf das Spray nicht in Kriegen eingesetzt werden, wohl aber gegen wilde Tiere, zur Notwehr - und als Mittel des polizeilichen Zwangs, das nach Angaben des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages »die Lücke zwischen einfacher körperlicher Gewalt und dem Einsatz ›schärferer‹ Zwangsmittel wie etwa der Schusswaffe« schließt. Der Einsatz werde im Vorhinein angekündigt, beziehungsweise angedroht. Dass dies oft nicht der Realität entspricht, zeigen beispielsweise Aufnahmen von der Black-Lives-Matter-Demonstration in Berlin, an deren Ende es zu grundloser und unverhältnismäßiger Gewalt seitens der Polizei und zu Festnahmen gekommen war.

»Der strukturelle Rassismus, Polizeigewalt und die Austeritätspolitik der Troika stammen aus derselben Feder«, teilte Ruß mit. »Wir erleben besonders jetzt während der Krise eine rigorose Unterdrückung von Protesten durch staatliche Institutionen und sehen, wie frei sich Faschisten in der Polizei bewegen können. Das geht weit über meine Verurteilung hinaus.«

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