- Brandenburg
- Paritätsgesetz
Gleiche Rechte, ungleiche Chancen
Vor der Entscheidung über das Brandenburger Paritätsgesetz sind sich Rechtsexperten uneins
23 Abgeordnete der AfD sitzen zurzeit im Brandenburger Landtag, nur fünf von ihnen sind Frauen, also nicht einmal ein Viertel. Bei den anderen Parteien sieht es nicht viel besser aus, insgesamt liegt der Frauenanteil bei einem Drittel (siehe Kasten). Lediglich für Grüne und Linke sitzen genauso viele Frauen wie Männer im Parlament. Sie hatten das bei den Wahlen im vergangenen Jahr noch nicht in Kraft getretene Paritätsgesetz freiwillig angewendet - mit Erfolg. Um eine gleichberechtigte Vertretung beider Geschlechter sicherzustellen, hatte der Brandenburger Landtag Anfang 2019 ein Gesetz verabschiedet, das die Parteien dazu verpflichtet, gleich viele Frauen wie Männer auf ihre Wahllisten zu setzen und sie in abwechselnder Reihenfolge aufzuführen. Es soll erstmals bei der Landtagswahl 2024 angewendet werden.
Die AfD, die mit Abstand den niedrigsten Frauenanteil hat, legte daraufhin, ebenso wie die NPD, Klage ein, weil sie durch das Gesetz die Freiheit der Wahl und die Organisationsfreiheit der Parteien gravierend beeinträchtigt sieht. Am Freitag entscheidet das Brandenburger Verfassungsgericht darüber. Die Chancen der Rechtsextremen stehen nicht schlecht: Mitte Juli hatte bereits das Thüringer Verfassungsgericht das Paritätsgesetz des Freistaates nach einer Klage der AfD gekippt, weil es das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie das Recht der politischen Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und Chancengleichheit beeinträchtige, so die Richter*innen.
AfD: 23 Abgeordnete, davon 5 Frauen (Quote 22 Prozent)
SPD: 25 Abgeordnete, davon 7 Frauen (Quote 28 Prozent)
CDU: 15 Abgeordnete, davon 5 Frauen (Quote 33 Prozent)
BVB/Freie Wähler: 5 Abgeordnete, davon 2 Frauen (Quote 40 Prozent)
Grüne: 10 Abgeordnete, davon 6 Frauen (Quote 60 Prozent)
Linke: 10 Abgeordnete, davon 5 Frauen (Quote 50 Prozent)
Gesamt: 88 Abgeordnete, davon 30 Frauen (Quote 34 Prozent)
In der vergangenen Legislaturperiode lag der Frauenanteil noch bei 36 Prozent.
Das sahen allerdings nicht alle so: Drei der neun Verfassungsrichter*innen legten ein Minderheitenvotum gegen das Urteil ein, weil dieses die »strukturelle Diskriminierung von Frauen in der Politik« verkenne und damit dem Gleichheitsartikel 3 des Grundgesetzes nicht gerecht werde. Das sieht Maria Wersig, Präsidentin des deutschen Juristinnenbundes (DJB), ähnlich: »Formale Gleichheit reicht nicht aus«, sagt sie am Mittwoch zu »nd«. »In der Realität gab es noch nie ein paritätisch besetztes Parlament.« Lege man also ein »materielles Gleichheitsverständnis« zugrunde, seien die Maßnahmen zur Listenquotierung durchaus gerechtfertigt. Schließlich habe der Gesetzgeber laut Artikel 3 des Grundgesetzes die Pflicht zur Gleichstellung von Frauen und Männern. »Es kommt darauf an, wie man Wahlrechtsgleichheit und Gleichberechtigung gewichtet«, so die Juristin. Beides müsse miteinander in Einklang gebracht werden.
Die Präsidentin des Brandenburger Landtags, Ulrike Liedtke (SPD), kann die Argumente gegen das Paritätsgesetz nicht nachvollziehen: »Das ist aus der Zeit gefallen«, sagt sie zu »nd«. »Wenn die Hälfte der Menschen Frauen sind, muss auch die Hälfte der Menschen in den Parlamenten Frauen sein.« Sollte das Verfassungsgericht am Freitag anders entscheiden, müsse es einen neuen Gesetzentwurf geben, der den Vorgaben des Gerichts entspricht. »Das Gesetz ist dringend notwendig«, ist Liedke überzeugt.
Die Brandenburger Gleichstellungsbeauftragte Manuela Dörnenburg hofft, dass es gar nicht erst soweit kommt. »Ich hoffe auf ein Urteil zugunsten des Paritätsgesetzes«, sagt sie zu »nd«. »Wenn wir unsere politischen Vertretungen anschauen, sitzen dort vor allem Männer, die entscheiden«, kritisiert sie. »Wir müssen allen Bürgerinnen und Bürgern eine diskriminierungsfreie und chancengleiche Vertretung bieten«, so Dörnenburg. »Eine Quotierung ist vielleicht nicht der schönste Weg, aber ohne funktioniert es nicht.« Zwar sei die Parteienfreiheit ein hohes Gut, und sie müssten selbst entscheiden können, wie sie ihre Listen gestalten. »Die Parteien müssen sich aber auch fragen, wie es sein kann, dass sie eine interne Struktur haben, die es Frauen erschwert, auf einen aussichtsreichen Listenplatz zu kommen.« Hier brauche es eine andere Parteienkultur. Das alleine reiche aber nicht aus: »Freiwillige Selbstverpflichtung ist gut und wichtig, funktioniert aber nicht. Deswegen braucht es ein Gesetz, das die Parteien dazu verpflichtet, ihre Listen paritätisch zu besetzen.«
DJB-Präsidentin Maria Wersig blickt mit Spannung auf das kommende Urteil. Sollten sich die Richter*innen gegen das Paritätsgesetz entscheiden, gebe es auch noch andere Möglichkeiten, gegen die Unterrepräsentierung von Frauen vorzugehen. »Man könnte im Parteiengesetz Gleichstellungskonzepte verankern«, schlägt sie vor. »Oder die Parteienfinanzierung erweitern, die die Ergebnisse dieser Bemühungen honoriert.« Für Wersig ist bereits ein Erfolg, dass überhaupt darüber geredet wird. »Vor einigen Jahren herrschte in der Verfassungslehre noch die einhellige Meinung, dass das verfassungswidrig ist - oder es wurde gar nicht erst darüber diskutiert.« Das hat sich mittlerweile geändert, wie die Minderheitenvoten in Thüringen zeigen. »Egal wie das Urteil ausfällt, es ist nicht das Ende der Diskussion.«
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