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»Der Angriff hat mein Leben zerstört«
Opfer Ahmed I. sagt erstmals im Lübcke-Prozess aus
Ahmed I. ist sichtlich wütend. Der Neonazi Markus H., einige Meter neben dem Opfer auf der Bank, grinst ihm voller Schadenfreude ins Gesicht, während dieser noch nach Worten ringt. Der Mitangeklagte macht vor Zuschauern und Journalisten keinen Hehl daraus, dass ihn erfreut, wie sehr I. im Zeugenstand an diesem Donnerstag beim Mordprozess Walter Lübcke leidet. Der vorsitzende Richter Thomas Sagebiel befragt den Geflüchteten gerade detailliert nach seinen Verletzungsmustern – auch in intimen Körperregionen. Da fällt es so schon schwer genug zu antworten, vor allem, wenn man auf einen Dolmetscher angewiesen ist. Irgendwann ist es zu viel. »Entweder er geht oder ich«, sagt Ahmed I. mit Blick auf Markus H. Eine kurze Pause entsteht, die Verfahrensteilnehmer diskutieren. Markus H. sitzt danach immer noch im Saal. Leichter wird es für I., blaues Jacket, Jeans, gestutzter Bart, nicht an diesem 25. Verhandlungstag im Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Es ist der Tag, an dem er erstmals aussagt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptangeklagten Stephan Ernst neben dem Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke ebenfalls vor, Anfang Januar 2016 den Iraker Ahmed I. mit einem Messer attackiert und lebensgefährlich verletzt zu haben. Ernst bestreitet die Tat, doch Ermittler haben bei ihm ein Messer gefunden. Ein Sachverständiger erklärte, dass darauf gefundene DNA-Spuren zwar nicht eindeutig auf I. verweisen, aber seltene Merkmale beinhalten, die einen Zusammenhang naheliegend machen. Im Gericht schweigt der Angeklagte zu dem Fall.
Der heutige 27-jährige Flüchtling schildert dafür, wie er den Abend erlebt hatte: Nach 21 Uhr habe er die Asylunterkunft im nordhessischen Lohfelden verlassen, Kopfhörer in den Ohren, um Zigaretten einkaufen zu gehen. Dann sei von hinten ein Radfahrer gekommen, sagt er mit Hilfe seines Übersetzers. Er versuchte, zur Seite zu gehen, aber spürte dann auch schon einen Schlag auf den Rücken. Er fiel auf den Boden und kroch zur Seite. Jetzt sah er auch Blut und spürte, dass eines seiner Beine nicht mehr funktionierte. »Ich dachte, ich sterbe«, sagt er in der Verhandlung. Bei dem Angreifer habe er nur von hinten blonde Haare und einen Rucksack erkennen können.
Die Stichwunde im Rücken von I. war mehr als vier Zentimeter tief. Sie verletzte Wirbelsäule und Rückenmark und hätte sogar fast eine Arterie getroffen. Noch heute plagen ihn so starke Schmerzen, dass er Medikamente einnehmen muss. Seit dem Abend ist er in regelmäßiger ärztlicher Behandlung und arbeitsunfähig, zuhause fühlt er sich unsicher. »Der Angriff hat mein Leben zerstört«, sagt Ahmed I., der auch als Nebenkläger auftritt.
Richter Sagebiel hat trotz der erschütternden Beschreibung wenig Geduld und weist immer wieder streng auf Widersprüche zu polizeilichen Vernehmungen hin, die kurz nach dem Angriff geführt wurden. In einigen Details enthielten diese mehr Angaben als die heutige Aussage – die nun eben auch fast fünf Jahre später stattfindet. Abseits der Zeit und des damaligen Schocks waren offenbar Dolmetscherprobleme an einigen Missverständnissen schuld, erläutert I. Das Arabisch seiner Übersetzerin hat nicht seinem Dialekt der Sprache entsprochen.
Regelrecht aggressiv tritt derweil Mustafa Kaplan, der Anwalt von Stephan Ernst, auf. »Versuchen Sie ihr Gehirn anzustrengen«, fordert er immer wieder den Zeugen auf. Mehrmals fragt er nach Details aus den Vernehmungen, löchert zum Asylstatus von I., seinen Familienverhältnissen, Ausweispapieren, den Übersetzungs- und Verständigungsproblemen. Es wirkt, als wolle Kaplan Ahmed I. als unglaubwürdig darstellen, ein eigennütziges Motiv hinter der Nebenklage suggerieren und letztlich von dem Messerangriff ablenken. »Hier wird alles doppelt und dreifach gefragt, Herr Kaplan, das geht nicht. Ich habe viel Geduld mit Ihnen gehabt«, bricht es irgendwann aus Richter Sagebiel heraus. Selbst er könne verstehen, dass der Zeuge bei dieser Fragetechnik keine Lust mehr zum Antworten hat. Auch unter den übrigen Teilnehmern im Gerichtssaal häuft sich das unzufriedene Geraune.
Nach rund fünf Stunden ist die Befragung vorbei. »Der Zeuge wurde von hinten niedergeschlagen, wir haben die Verletzungen und die gesundheitlichen Folgen, nur darauf kommt es an«, sagt letztlich Oberstaatsanwalt Dieter Killmer. Nebenklage-Anwalt Alexander Hoffmann betont, dass es unmöglich von der Verteidigung war zu unterstellen, dass Ahmed I. ein rassistisches Tatmotiv erfunden habe, um Vorteile in seinem Asylprozess zu erhalten. Dies sei in Hessen nicht möglich.
»Dieser Tag war sehr schwierig für mich«, sagt Ahmed I. auf einer Pressekonferenz von der Beratungsstelle Response, die den Geflüchteten unterstützt. Hier erhebt er deutliche Kritik an den früheren Vernehmungen durch die Sicherheitsbehörden: »Hätte die Polizei ihre Arbeit damals ordentlich und anständig gemacht, würde Herr Lübcke heute noch leben«, sagt er. Die Beamten hätten ihn nicht ernst genommen. Bei den Befragungen habe er sich wie der Täter, nicht wie das Opfer, gefühlt. »Ich denke weniger über Stephan E. nach als über die Behandlung durch die Polizei«, so der Nebenkläger. Sein Anwalt Alexander Hoffmann kritisiert dazu das geringe Interesse an dem Verfahren. »Warum kommen nicht einfach mal ein paar Politiker hier beim Prozess vorbei und zeigen, dass sie auf der Seite der Betroffenen stehen?«, fragt er. Der Fall müsste zur Staatssache gemacht werden. Das Verhalten von Politik und Behörden erinnere ihn stattdessen an das Versagen im NSU-Komplex.
Zumindest ist Ahmed I. an diesem Donnerstag nicht ganz alleine. Auf einer Kundgebung vor dem Gericht haben sich am Nachmittag rund 60 Unterstützer eingefunden. »Die Betroffenen nicht allein lassen« steht auf einem Transparent, das sie in den Händen halten. »Aus Worten folgen Taten, aus Drohungen wird Ernst« auf einem anderen.
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