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Wolf soll ins Jagdrecht

Niedersachsen denkt an Bestandsgrenzen - doch Bundes- und EU-Recht schützen Isegrim

  • Hagen Jung
  • Lesedauer: 3 Min.

Feldhasen, Rehe, Wildschweine, Fasane und etwa 50 weitere Tierarten sind der Jägerschaft durch Bundesrecht zum Abschuss freigegeben. Jene Beutepalette dürfen die Länder für ihren Bereich ausdehnen. In Niedersachsen etwa droht auch Waschbär und Rabenkrähe das Ende durch Schrot oder Kugel. Das Landesjagdgesetz, das diese erweiterte »Lizenz zum Töten« enthält, soll nach dem Wunsch der Regierungsfraktionen SPD und CDU künftig auch den Wolf auf der Abschussliste haben. Damit will die Große Koalition »die Sorgen und Ängste der Menschen im ländlichen Raum stärker berücksichtigen«, wird mit Blick auf viele durch Wölfe getötete Nutztiere argumentiert. Aus der Opposition gehen FDP und AfD in der Sache mit Rot-Schwarz konform, ein deutliches Nein kam nun im Landtag von den Grünen.

Sowohl die Grünen als auch alle anderen Niedersachsen, die den Wolf nicht im Jagdgesetz sehen wollen, müssen nun keine hemmungslose Hatz auf »Isegrim« befürchten, denn: Über dem Jagdrecht des Landes stehen die gesetzlichen Vorschriften des Bundes und der Europäischen Union, die dem Wolf einen strengen Schutz gewähren. Infolge dessen genieße der Wolf, selbst wenn er ins Landesjagdgesetz komme, »eine ganzjährige Schonzeit«, war in der Landtagsdebatte zu hören.

Warum das Tier dann überhaupt ins Landesrecht schreiben? Die Aufnahme des Wolfes dort solle »ein Signal sein«, sagte Martin Bosse (CDU). Niemand habe vor, diese Tierart auszurotten, betonte der Abgeordnete, erinnerte aber zugleich an die Schäden, die durch Wolfsrisse unter Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen entstanden und entstehen. Wölfe, die daran beteiligt sind, dürfen nach wie vor abgeschossen werden, aber nur in Einzelfällen und mit amtlicher Ausnahmegenehmigung. Wird sie erteilt, stellt sich die Frage, wer auf die zur Tötung frei gegebenen »Problemwölfe« anlegen darf.

Umweltminister Olaf Lies (SPD) sagte dazu im Plenum, das Land bitte die Jägerschaft um Unterstützung, »weil andere Instrumente nicht wirksam waren«. Womöglich hat der Ressortchef dabei an die bislang vergebliche Hatz auf den Rodewalder Wolf »Roddy« gedacht, dem zahlreiche Nutztiertötungen zur Last gelegt werden und dem der Ressortchef seit Anfang 2019 nachstellen lässt. Durch wen? Mal ist kryptisch von einem »Dienstleister« die Rede, dann gibt es Hinweise auf einen »südeuropäischen Trapper«, der 85 000 Euro teuer war, mit Kastenfallen den gesuchten Vierbeiner fangen wollte, aber: Bis heute erfreut sich »Roddy« seiner Freiheit.

Ob sich das ändert, wenn er und seine Artgenossen ins Niedersächsische Jagdgesetz aufgenommen worden sind? Das ist ebenso offen wie die Frage, ob und wann sich die Ergänzung des Landesrechts auf Bundes- und Europaebene dahingehend auswirkt, dass der Schutz des Wolfes gelockert wird. Das wäre nötig, falls ein Bundesland den wachsenden Wolfsbestand generell begrenzen möchte. Eine Tendenz dahin gibt es bereits in Niedersachsen. Möchte doch die Große Koalition, dass die Landesregierung festlegt, wie viel Wölfe in Niedersachsen mindestens am Leben bleiben dürfen. In schönstem Beamtendeutsch heißt die Forderung, es sollen »alle Parameter des günstigen Erhaltungszustandes der Art Wolf definiert« und »eine Untergrenze« festgelegt werden. Derzeit tummeln sich in Niedersachsen rund 350 Wölfe, in ganz Deutschland sollen es 1800 sein.

Die Landtagsgrünen und auch der Naturschutzbund Nabu halten nichts vom Wolf im Jagdrecht und bekräftigen: Effektiver für die Weidetierhalter sei es, ihnen ausreichend Geld für den Schutz ihrer Herden zu bewilligen, für wolfssichere Zäune beispielsweise.

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