Senat gegen Corona-Lockerungen für Weihnachten und Silvester

Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, Beschränkungen beim Einkaufen: Was in Berlin ab 1. Dezember gilt

  • Lesedauer: 5 Min.

Berlin. Neue Begrenzungen beim Einkaufen, schärfere Corona-Maßnahmen für Schulen und strenge Kontaktbeschränkungen für Weihnachten - auf die Berliner kommt im Dezember einiges zu. Die Menschen in der Hauptstadt müssen sich auf Feiertage im kleinen Kreis einstellen - das gilt auch für Silvester. Denn der Senat hat am Donnerstag entschieden, die von Bund und Ländern verabredeten Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen für private Treffen über die Feiertage in Berlin nicht umzusetzen.

Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) begründete das mit der Infektionslage: »Wir müssen einen langen Atem haben, um gemeinsam durch diese lange Pandemie zu kommen«, sagte er nach einer Sondersitzung des Senats. »Und es darf uns jetzt nicht die Puste ausgehen.« Die Zahl der Neuinfektionen war am Donnerstag um 1110 gestiegen. Seit Donnerstag vergangener Woche sind in der Millionenstadt nachweislich mehr als 100 Menschen im Zusammenhang mit dem neuen Coronavirus gestorben.

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Müller, Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) und Kultursenator Klaus Lederer (Linke) machten deutlich, dass sie davon ausgehen, dass angesichts der Infektionslage auch im Januar nicht mit Lockerungen der Beschränkungen zu rechnen ist. Über das weitere Vorgehen wolle der Senat dann bis Mitte Dezember beraten. Insgesamt setzte der Senat die Vereinbarungen aus der Videokonferenz der Länderchefs mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch weitgehend um - und geht bei den Kontaktbeschränkungen für Weihnachten und Silvester noch darüber hinaus.

Hintergrund der im Vergleich zu anderen Ländern schärferen Maßnahmen in Berlin ist der neue Hotspot-Wert, auf den sich Bund und Länder geeinigt hatten: Ab einer Zahl von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche sollen die Corona-Regeln demnach nochmals verschärft werden. In Berlin lag dieser Wert am Donnerstag bei 215,6.

Kontaktbeschränkungen: In Berlin sollen sich über die Feiertage maximal fünf Personen zu privaten Zusammenkünften treffen dürfen, wobei keine Vorgaben gemacht werden, aus wie vielen Haushalten sie kommen. Kinder im Alter bis 14 Jahren können noch dazukommen. Das bedeutet, dass beispielsweise eine Familie mit drei älteren Kindern ohne Großeltern feiern muss.

Bund und Länder hatten sich hingegen am Mittwoch für Treffen »im engsten Familien- oder Freundeskreis« vom 23. Dezember bis 1. Januar auf eine Obergrenze von zehn Personen plus Kinder bis 14 Jahren verständigt.

Die Eindämmung des Coronavirus - und der erneute Herbst-Anstieg

Bereits zum 1. Dezember werden die Kontaktbeschränkungen in Berlin analog zum Bund-Länder-Beschluss verschärft. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind wegen der Infektionslage dann auf maximal fünf Personen des eigenen und eines weiteren Haushalts beschränkt. Bisher gilt eine Obergrenze von zehn Personen. Kinder bis 12 Jahren sind davon ausgenommen. Bund und Länder hatten eine Altersgrenze für Kinder von 14 Jahren vorgeschlagen.

Teil-Lockdown: Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown wird in Berlin bis zum 22. Dezember verlängert. Unter anderem Gaststätten und zahlreiche Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Theater und Schwimmbäder bleiben weiter geschlossen. Bund und Länder hatten sich darauf geeinigt, den Teil-Lockdown wegen der Infektionslage fortzusetzen - nach dem gemeinsamen Beschluss war allerdings vorgesehen, die Maßnahmen bis 20. Dezember zu befristen.

Beschränkungen beim Einkaufen: Vor dem Hintergrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen soll die Zahl der Kunden verringert werden, die sich gleichzeitig in Geschäften aufhalten, wie Pop mitteilte. Bund und Länder vereinbarten, dass sich in Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern höchstens eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten darf. Bei Geschäften, die größer sind, darf auf die zusätzliche Fläche dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen.

Maskenpflicht: Die Maskenpflicht auf der Straße wird ausgeweitet. Sie muss künftig auch auf Parkplätzen, im unmittelbaren Umfeld von Geschäften, Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben sowie in Warteschlangen in der Öffentlichkeit beachtet werden. Müller sagte, sie werde auf praktisch allen Straßen gelten, wo es viele Geschäfte und damit Begegnungen und Kontakte gebe. Schon jetzt greift auf 35 Berliner Straßen und Plätzen die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Schulen: Die Maskenpflicht in Schulen wird ausgeweitet. Sie gilt künftig im Unterricht auch in den Klassen 5 und 6 an den Grundschulen und Gemeinschaftsschulen in allen Berliner Bezirken mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Für ganz Berlin lag dieser Wert am Donnerstag bei 215,6. An weiterführenden Schulen gilt sie bereits jetzt.

Intensivbettenauslastung nach Bundesland

Solange Berlin einen Wert von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen aufweist, haben Schulen die Möglichkeit, vom Präsenzunterricht abzuweichen. Das gilt für die Jahrgangsstufen 8 und 11 an den Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen sowie in den Jahrgangsstufen 8 und 9 an den Gymnasien. In der Regel werden Lerngruppen dann geteilt, der Unterricht findet einerseits in der Schule, andererseits unter schulischer Anleitung zu Hause statt. Die Abschlussjahrgänge sollen grundsätzlich im Präsenzunterricht bleiben.

Silvesterfeuerwerk: Zu Silvester wird es in Berlin kein generelles Böllerverbot wegen der Corona-Pandemie geben. An belebten Plätzen, wo sich normalerweise zum Jahreswechsel besonders viele Menschen versammeln, sollen Böllerverbotszonen ausgewiesen werden. Die gab es das schon im Vorjahr - die Innenverwaltung hatte bereits angekündigt, auch für dieses Jahr entsprechende Orte zu prüfen. Ein allgemeines Verbot für Silvesterfeuerwerk, wie es etwa die Grünen gefordert hatten, kommt aber nicht. dpa/nd

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