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Von wegen willkommen
Landesbehörde verlangt von Flüchtlingskindern, »freiwillig« ihrer Abschiebung zuvor zu kommen
Safiullah, der eigentlich anders heißt, ist neun Jahre alt und stammt aus Afghanistan. Über das Bundesaufnahmeprogramm für Geflüchtete gelangte er im Mai vom Flüchtlingslager Moria nach Berlin – und entkam so »seiner dramatischen kindeswohlgefährdenden Situation in dem griechischen Elendslager«, betont der Flüchtlingsrat Berlin zusammen mit weiteren Initiativen in einer aktuellen Mitteilung. Der Hintergrund der Mitteilung ist jedoch kein erfreulicher, denn Safiullah erhielt wenige Monate später eine »Ausreiseaufforderung mit Abschiebungsandrohung« des Berliner Landesamtes für Einwanderung (LEA). »Wenn er nicht bis zum 14. Dezember 2020 freiwillig ausgereist« sei, werde die ehemalige Ausländerbehörde seine Ausreise »zwangsweise durchsetzen«, habe man ihm mitgeteilt.
Solche Briefe sind keine Seltenheit, berichtet Daniel Jasch vom Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen (BBZ) gegenüber »nd«. Vielmehr seien Ausreiseaufforderungen und Abschiebungsandrohungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Berlin alltägliche Praxis, die man seit Jahren kenne.
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»Wir sagen den Kindern dann: ›Hört zu, Hunde, die ganz laut bellen, beißen oft nicht‹, und dass ihnen in den meisten Fällen nichts passieren kann.« Denn de facto kann das LEA unbegleitete Minderjährige gar nicht abschieben. Dafür muss es die Aufnahme bei den Eltern oder in einer Betreuungseinrichtung im Herkunftsland sicherstellen. »Die rechtliche Vertretung hat sogar das Recht, zu erfahren, ob das Kind wirklich den Eltern übergeben wurde, und darf das auch kontrollieren«, erklärt Jasch.
»Das LEA muss aus rechtlichen Gründen eine Ausreiseaufforderung mit Abschiebeandrohung erlassen, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht gegeben sind«, erklärt Martin Pallgen, Pressesprecher der Senatsverwaltung für Inneres auf Anfrage. An diese Rechtslage sei man nach Paragraf 59 des Aufenthaltsgesetzes gebunden. Der Sprecher zeigt sich »sehr erstaunt« über die Pressemitteilung. »Wir halten diese für irreführend und unverantwortlich, weil sie mit Unterstellungen arbeitet, die in diesem sensiblen Bereich absolut unangebracht sind.« Es sei völlig klar, dass »wir keine neunjährigen Kinder nach Afghanistan abschieben«, so Pallgen. Er geht von einem bewusst falschen Bild aus, »um die Flüchtlingspolitik des Landes Berlin zu diskreditieren«.
»Wir haben nie behauptet, es würden unbegleitete Minderjährige abgeschoben, sondern die Praxis kritisiert, Kindern durch Abschiebungsandrohungen Angst zu machen«, sagt Nora Brezger vom Flüchtlingsrat. Auch Daniel Jasch bekräftigt: »Die Positionierung der Senatsinnenverwaltung ist für uns eine Verkehrung der Tatsachen.« Das BBZ und der Flüchtlingsrat halten die regelmäßig verschickten Aufforderungen für eine Drohkulisse, die einschüchtern soll. Eine Praxis, die einen eklatanten Widerspruch zur offiziellen Landespolitik darstellt: Monatelang hatte der Berliner Senat angeboten, 300 schutzbedürftige Flüchtlinge aus den griechischen Lagern aufzunehmen. Ein Angebot, das Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mit Verweis auf bundeseinheitliches Vorgehen und europäische Lösungen ablehnt. Im Streit um ein eigenes Landesaufnahmeprogramm für Flüchtlinge hatte der rot-rot-grüne Senat am 17. November schließlich beschlossen, das Bundesinnenministerium zu verklagen. Es gehe darum zu klären, unter welchen Voraussetzungen eine Zustimmung für eigene Aufnahmeprogramme der Länder verweigert werden dürfe, hatte Innensenator Andreas Geisel (SPD) erklärt (»nd« berichtete).
Katina Schubert, Landesvorsitzende der Berliner Linken und Sprecherin für Flüchtlingspolitik, kann die Kritik verstehen: »Man muss so nicht mit unbegleiteten Minderjährigen und ihren Vormunden umgehen. Es hätte schon ein freundlicher Begleitbrief gereicht, in dem den Kindern und ihren Vormunden erklärt wird, dass sie selbstverständlich nicht abgeschoben werden.« Auch wenn das LEA streng nach Recht und Gesetz handeln mag, lasse es »aber jedes politische Gespür und jede Empathie jenseits kaltherzigen Verwaltungshandelns fehlen«, so Schubert.
Die Verfahren und das Personal in der zuständigen Abteilung für Rückführungen stehen bereits seit Jahren in der Kritik. Immer wieder würden dort Minderjährige ohne Anwesenheit einer gesetzlichen Vertretung rechtlich belehrt und befragt und müssten den Empfang von umfangreichen Belehrungen selbst unterschreiben. Eine Praxis, die die Senatsinnenverwaltung dementiert: »Dank enger Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der Erstaufnahmeeinrichtung für unbegleitete Minderjährige stellt das LEA im Rahmen der Erstregistrierung sicher, dass keine Vorsprachen ohne die Einbindung eines Vormunds oder einer anderen zur gesetzlichen Vertretung bestimmten Person erfolgen.«
Jasch hingegen spricht von »kinderrechtswidrigen Methoden« in der Abteilung R. »Die Rhetorik des LEA ist nach außen weltoffen, man spricht von Kunden und Kundinnen; all das entspricht aber nicht dem, was wir aus unserer täglichen Praxis erfahren.« Neben dem Verschicken von Abschiebungsandrohungen an unbegleitete Minderjährige müsse auch das endlich ein Ende haben.
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