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Arbeitsverweigerer
Verfassungsschutzchef in Mecklenburg-Vorpommern Reinhard Müller
Unfreiwillig brachte der Verfassungsschutz-Chef des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Reinhard Müller, mit seinen letzten beiden Aussagen wieder Schwung in den Breitscheidplatz-Untersuchungsausschuss. Am Donnerstag sorgte er für eine Reihe von Lachern bei Publikum und Abgeordneten im Bundestag. Doch es ist ein bitteres Lachen.
Wie schon in der ersten Aussage, die wie eine Arbeitsverweigerung wirkte, fiel der 64-jährige Ministerialdirigent durch ein eher dürftiges Fachwissen zu den rechtlichen Grundlagen seiner Arbeit auf.
Mit einer angeblich umfassenden Aussagegenehmigung ausgestattet, schlägt Müller einen verbalen Haken nach dem anderen, um nicht auf die Fragen der Abgeordneten zu Hintergründen das Anschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 antworten zu müssen. Die Politiker setzten dann darauf, den Verfassungsschutzchef mit konzentrierten Fragen, die auf ein »Ja« oder »Nein« zielten, zu einer verwertbaren Auskunft zu bewegen. Das war wohl das klarste Zeichen dafür, dass ein Ordnungsgeld gegen den Spitzenbeamten und Ex-Polizisten weiter im Raum steht.
Peinlich gerieten auch die Fragen nach einer Kalaschnikow, die sich im Besitz seiner Behörde befand, dort aber nichts zu suchen hatte. Was Müller als harmlose Dekorationswaffe darstellte, zeigten ihm Abgeordnete als durchaus funktionsfähig zu machende Kriegswaffe auf. Müller wirkte dabei wie ein kindlicher Keksdieb der, mit Krümeln am Mund ertappt, das Offensichtliche beharrlich leugnet.
Mehr über den Verlauf des Sitzungstages lesen Sie hier:
»Unrühmliche Aussagen«
Unter den Augen des zwischen Belustigung und Verzweiflung schwankenden Publikums schickte sich Müller dann mehrfach an, widerrechtlich aus einem als Verschlusssache eingestuften Dokument zu zitieren. Erst mit vereinten Kräften seiner Dienstaufsicht war Müller zu bremsen. Doch keine Panik, Herr Müller, ihr Staatssekretär Thomas Lenz tat es Ihnen wenig später gleich. Offenbar wurden Sie also allen Erwartungen gerecht, die man momentan an das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern haben kann.
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