• Berlin
  • Antidiskriminierungsgesetz

Justizsenator: Bislang 113 Beschwerden wegen Diskriminierung

Berliner Landesgesetz gegen Diskriminierung durch Behörden hat sich nach Ansicht von Dirk Behrendt bewährt

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Das bundesweit erste Landesgesetz gegen Diskriminierung durch Behörden hat sich nach Ansicht von Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) bewährt. Im ersten halben Jahr habe es insgesamt 113 Diskriminierungsbeschwerden mit Bezug auf das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) gegeben, sagte Behrendt in Berlin dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das LADG ist am Montag (21. Dezember) genau seit sechs Monaten in Kraft. Die häufigsten Beschwerden (46) habe es wegen möglicher rassistischer Diskriminierung gegeben, betonte Behrendt. Danach folgten Diskriminierungsbeschwerden wegen einer Behinderung (28), wegen einer chronischen Erkrankung (21) und wegen des Geschlechts (13).

Schwerpunkt seien Beschwerden gegen die Polizei mit 23 in der Senatsjustizverwaltung registrierten Fällen gewesen. Das sei seit Inkrafttreten des Gesetzes nicht einmal eine Beschwerde pro Woche. »Die große Befürchtung von Gegnern des Gesetzes, die Polizei werde lahmgelegt mit Beschwerden, ist nicht eingetreten«, bilanzierte Behrendt.

Rote Brause - der Berlin-Podcast

Was war letzte Woche noch mal wichtig in Berlin? Plop und Zisch! Aufgemacht! Der Podcast „Rote Brause“ liefert dir alle wichtigen News aus der Hauptstadtregion in nur 15 Minuten. 

An zweiter Stelle folgten demnach Beschwerden über die BVG, also die öffentlichen Verkehrsbetriebe, sowie über Bürgerämter in den Bezirken und die Schulen. Einzelfälle gebe es auch in anderen Verwaltungsbereichen oder im Kulturbereich.

Dies zeige, »dass es durchaus eine Notwendigkeit gab, dieses Gesetz zu schaffen, damit betroffene Menschen ihre Rechte geltend machen können«, sagte der Justizsenator. Zugleich sprach er von einer »maßvollen Anzahl von Fällen« und verwies darauf, dass die Berliner Verwaltung rund 110.000 Mitarbeitende habe. Jeden Tage gebe es unzählige Kontakte mit Bürgerinnen und Bürgern. Das LADG habe nicht dazu geführt, »dass die Menschen mit begründeten oder unbegründeten Beschwerden die Verwaltung lahmlegen«, sagte der Justizsenator. Deutlich werde zudem, »dass unsere Verwaltungen im Großen und Ganzen diskriminierungsfrei tätig sind«.

Behrendt betonte, dass noch nicht gesagt werden könne, wie viele der 113 Beschwerden tatsächlich auch begründet sind. Viele Verfahren liefen noch. Zum Teil sei es der Ombudsstelle gelungen, durch Mediation und Gespräche eine Lösung zu finden.

Erste Gerichtsverfahren nach dem LADG »wird es aber sicher im Laufe des Jahres 2021 geben«, sagte der Justizsenator. Es sei davon auszugehen, dass einige Verbände geeignete Verfahren herausgreifen, um diese auf juristischem Wege zu klären.

Das LADG ist bundesweit die erste so weitreichende Regelung dieser Art. Es soll besser vor Diskriminierung durch Behörden, Polizei, Kita, Schulen, öffentliche Verwaltung und andere staatliche Einrichtungen schützen. Bei einer Diskriminierung wegen Herkunft, Hautfarbe, Sprache, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, chronischer Erkrankung, Alter, sexueller Identität oder sozialem Status besteht die Möglichkeit von Schadensersatz oder Entschädigung. Dafür sieht das Gesetz eine Beweiserleichterung und ein Verbandsklagerecht vor. epd/nd

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -