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Effektivkosten sind künftig anzugeben

Lebensversicherung

Die Versicherungsunternehmen müssen beim Neuabschluss von Lebensversicherungsverträgen im neuen Jahr die sogenannten Effektivkosten nach einheitlichen Kriterien angeben. Damit soll erreicht werden, dass die Verbraucher und Verbraucherinnen die Kosten von Lebensversicherungen künftig besser miteinander vergleichen können. Bei der Berechnung müssen sich Versicherer nun an die EU-weit vorgeschriebene...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1146310.effektivkosten-sind-kuenftig-anzugeben.html

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