Effektivkosten sind künftig anzugeben

Lebensversicherung

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Die Versicherungsunternehmen müssen beim Neuabschluss von Lebensversicherungsverträgen im neuen Jahr die sogenannten Effektivkosten nach einheitlichen Kriterien angeben. Damit soll erreicht werden, dass die Verbraucher und Verbraucherinnen die Kosten von Lebensversicherungen künftig besser miteinander vergleichen können.

Bei der Berechnung müssen sich Versicherer nun an die EU-weit vorgeschriebenen Standards zur Verbraucherinformation über Anlageprodukte halten, die Vorgaben zur Ermittlung des Gesamtkostenindikators machen. Der Versicherungsnehmer ist über diese Kostenfaktoren vor Vertragsabschluss im Produktinformationsblatt zu informieren.

Die entsprechende Neuregelung des Paragrafen 2 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.

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