Unerwartete Stellungnahme vor Urteilsverkündung

Menschenrechtsbeauftragte bezieht Position im Fall Assange

  • Daniel Lücking
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Beauftragte für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe der Bundesregierung, Bärbel Kofler, hat in einer heute veröffentlichten Mitteilung unerwartet Stellung zum Auslieferungsverfahren des australischen Journalisten Julian Assange bezogen.

»Mit Sorge verfolge ich das Auslieferungsverfahren in Großbritannien gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange und die im November schriftlich eingereichten Schlussplädoyers von Anklage und Verteidigung«, heißt es in der Pressemitteilung von Kofler.

Die Bundesregierung hatte bislang ihr Vertrauen in das britische Rechtssystem stets bekräftigt, den Prozess aber durch einen deutschen Diplomaten in London begleiten lassen. Die Urteilsverkündung ist für den kommenden Montag angekündigt.

»Humanitäre Aspekte einer möglichen Auslieferung dürfen nicht übersehen werden«, heißt es in der Mitteilung weiter. »Der körperliche und psychische Gesundheitszustand von Julian Assange muss bei der Entscheidung über die Auslieferung in die USA unbedingt Berücksichtigung finden.« Kofler erinnerte daran, dass Großbritannien an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden ist, auch was das mögliche Strafmaß und die Haftbedingungen angeht.

Die Menschenrechtsbeauftragte kündigte an, sie werde »den Fall daher weiter aufmerksam verfolgen«.

Assange droht in den USA ein Prozess wegen der Aktivitäten, die der von ihm mitgegründeten Plattform »Wikileaks« zugerechnet werden. Die Redaktion von Wikileaks war an mehreren Veröffentlichungen beteiligt, die die US-Kriegsführung, aber auch den US-Geheimdienst schwer erschütterten. Dazu zählte die Veröffentlichung der Irak- und Afghanistan-Tagebücher, die Menschenrechtsverletzungen der US-Truppen belegten.

Assange drohen 175 Jahre Haft, da seine publizistische Tätigkeit von den USA nicht anerkannt wird.

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