Auslieferung von Assange vorerst abgelehnt

Überraschender Urteilsspruch im Fall des Wikileaks-Gründers

  • Daniel Lücking
  • Lesedauer: 4 Min.

»Extradition denied«, twittert der Journalist James Doleman um kurz vor 12 Uhr aus dem Presseraum am Woolwich Crown Court in London. Die Auslieferung von Julian Assange an die USA wird vorerst nicht stattfinden. Richterin Vanessa Baraitser hatte im Urteilsspruch den gesundheitlichen Situation von Julian Assange Rechnung getragen. Die US-Seite hat nun 15 Tage Zeit, um Berufung gegen die Entscheidung einzulegen. Der Anwalt von Julian Assange hat angekündigt, nun einen Antrag auf Kaution zu stellen.

Seine autistische Persönlichkeitsstruktur, die sich verstärkend auf seine klinische Depression auswirkt, unter der Assange nach Jahren der Isolation in der ecudorianischen Botschaft und im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh leidet, machen es wahrscheinlich, dass Assange sich in der Haft das Leben nehmen könne, begründete Baraitser ihre Entscheidung.

Der Urteilsspruch überrascht, denn die Richterin zeigte sich gegenüber der US-Seite zunächst deutlich aufgeschlossen. »Dieses Gericht vertraut darauf, dass ein US-Gericht das Recht von Herrn Assange auf freie Meinungsäußerung angemessen prüfen wird.«. Assange hat nach Ansicht der Richterin weiteraus mehr als nur Journalismus betrieben.

Politische Beobachter*innen waren zur Urteilsverkündung am Montag von Raraitser nicht zugelassen worden. Die Linken-Abgeordnete Sevim Dagdelen twitterte, sie sei an der Einreise nach Großbritannien in letzter Minute unter »fadenscheinigen Gründen« gehindert worden. Dagdelen war für die Teilnahme angemeldet und sollte einen der Plätze einnehmen, die die Familie von Julian Assange nicht nutzen konnte. Eine Anreise aus Australien zur Urteilsverkündung war nicht für alle Familienmitglieder möglich gewesen.

Zu den Prozessbeobachter*innen gehörte im vergangenen Jahr auch der Jurist Dustin Hoffmann, der als Büroleiter für den EU-Parlamentsabgeordneten Martin Sonneborn (Die Partei) tätig ist. In einem Videovortrag im Rahmen des Chaos Communication Congress schilderte Hoffmann fragwürdige Bedingungen im Auslieferungsverfahren. »Dieses Verfahren gehört eigentlich gar nicht in dieses Gericht«, schilderte Hoffmann. Allein die organisatorischen Rahmenbedingungen der Prozessführung, sowie für Presse- und Öffentlichkeit liefen dem öffentlichen Interesse im Fall Assange zuwider.

Richterin Baraitser zeigte im Laufe des Verfahrens wenig Verständnis für die Rechte des Wikileaks-Journalisten Julian Assange. So wurde Assange verwehrt, bei seinem Anwaltsteam zu sitzen, obwohl weder die US-Anklage, noch die Verteidigung dies ablehnten. Hoffmann hält das Verfahren in dieser Umgebung auch deshalb für unangemessen, da es sich um ein Gericht handelt, das einem Amtsgericht gleiche, jetzt aber mit einem Verfahren konfrontiert war, in dem allein die Prozessakten über 100 000 Seiten umfassen.

Der EU-Parlamentarier Martin Sonneborn sprach sich gegenüber »nd« für eine schnelle Freilassung und medizinische Versorgung des Journalisten aus. »Insgesamt ein eindrucksvolles Schurkenstück der USA, die ein Leben fast zerstört haben - mit entsprechend abschreckender Wirkung gegenüber potenziellen Whistleblowern«, kommentierte Sonneborn den Umgang mit Assange.

Für diesen bringt das Urteil noch keine Erleichterung mit sich. Erst am Mittwoch kann eine Kaution beantragt werden. Bis zur Entscheidung darüber verbleibt Assange im Hochsicherheitsgefängnis. Darüber hinaus hat die US-Regierung nun 15 Tage Zeit, ein Berufungsverfahren zu beantragen und diesen Schritt bereits angekündigt. Die weiteren Verfahrensschritte und Instanzen könnten erneut mehrere Jahre Haft nach sich ziehen, wenn keine humanitäre Lösung für die Unterbringung von Assange umgesetzt wird.

Unterdessen bekräftigte in Berlin eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes das Vertrauen der Bundesregierung in das britische Justizsystem. Ein Statement der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Bärbel Kofler (SPD), die zuletzt die Berücksichtigung humanitärer Aspekte angemahnt hatte, stehe für sich. Die Nichtzulassung von Prozessbeobachter*innen zum Urteilsspruch und die Einreiseprobleme der Abgeordneten Dagdelen wollte die Bundesregierung auf »nd«-Anfrage nicht kritisieren.

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