- Politik
- Julian Assange
WikiLeaks-Gründer Assange bleibt in Haft
Gericht in London lehnt Antrag der Verteidigung auf Kaution ab
London. Wikileaks-Gründer Julian Assange bleibt in Großbritannien in Haft. Ein Gericht in London lehnte am Mittwoch den Antrag der Verteidigung ab, den 49-Jährigen gegen Kaution freizulassen. Am Montag hatte dieselbe Richterin einen Auslieferungsantrag der USA gegen Assange abgelehnt.
Vanessa Baraitser hatte ihre erste Entscheidung mit dem psychischen Gesundheitszustand Assanges und den Haftbedingungen begründet, die ihn in den USA erwarten würden. Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde. Nun sagte sie, Assange könne im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh gut behandelt werden. Außerdem bestehe die Gefahr, dass Assange wie in der Vergangenheit versuche, zu fliehen.
Teller und Rand ist der neue ndPodcast zu internationaler Politik. Andreas Krämer und Rob Wessel servieren jeden Monat aktuelle politische Ereignisse aus der ganzen Welt und tischen dabei auf, was sich abseits der medialen Aufmerksamkeit abspielt. Links, kritisch, antikolonialistisch.
Assange hatte sich fast sieben Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London einer Strafverfolgung entzogen. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden - ebenso wie gegen die neue Entscheidung.
Die US-Justiz wirft Assange vor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Er habe damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht. Seinen Unterstützern gilt er hingegen als investigativer Journalist, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat.
Die Jagd auf Wikileaks und Julian Assange
Die Veröffentlichungen brüskierten die Mächtigen und deckten Menschenrechtsverletzungen und Geheimdienstaktivitäten auf
Die Journalisten-Organisation Reporter ohne Grenzen sieht keine großen Erfolgschancen mehr für die US-Justiz. »Es ist sehr unwahrscheinlich, dass eine Berufung der USA Erfolg haben wird«, sagte die Londoner Vertreterin der Organisation, Rebecca Vincent, der Deutschen Presse-Agentur. »Ich sehe nicht, welche neuen Argumente die Anwälte vor Gericht einbringen könnten.« Sie hofft, dass der gewählte US-Präsident Joe Biden nach seinem Amtsantritt die Strafverfolgung Assanges beilegen könnte. Biden soll am 20. Januar in den USA vereidigt werden und damit die Ära Donald Trumps beenden.
Der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, warnte vor einem Präzedenzfall, »der investigativen Journalisten den Schutz der Pressefreiheit verweigert und den Weg für ihre Strafverfolgung unter dem Vorwurf der Spionage ebnet«. Das Urteil vom Montag sei gefährlich. Es gehe nur noch um die Frage, ob Assange fit genug sei, um die Haftbedingungen in den USA zu erdulden, sagte Melzer einer Mitteilung zufolge. dpa/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.