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  • 10 Jahre Arabischer Frühling

Hunderte Festnahmen bei Protesten in Tunesien

Auch Armee wurde zu Einsätzen in mindestens vier Städten des Landes gerufen

  • Lesedauer: 2 Min.

Tunis. Nach Protesten und gewaltsamen Unruhen in Tunesien haben Sicherheitskräfte dort in vergangenen Tagen mehr als 630 Menschen festgenommen. Gruppen aus 20 bis 30 Jugendlichen und Minderjährigen seien trotz einer nächtlichen Corona-Ausgangssperre auf die Straße gegangen, sagte Chalid Hajuni, Sprecher des Innenministeriums. »Das Gewaltniveau war hoch.« Hajuni warf den Gruppen »kriminelle Handlungen und Plünderungen« vor, zudem seien Sicherheitskräfte schwer verletzt worden. Die Armee wurde zu Einsätzen in mindestens vier Städten des Landes gerufen.

Die seit Freitag laufenden Proteste fallen auf den zehnten Jahrestag der Flucht des Langzeitherrschers Zine El Abidine Ben Ali am 14. Januar 2011, der mehr als 20 Jahre lang an der Macht war. Tunesien ist als einzigem Land, das von Aufständen in der arabischen Welt erfasst wurde, der schrittweise Übergang zur Demokratie gelungen. Korruption und die schlechte Wirtschaftslage - verstärkt durch die Pandemie - plagen das Land aber weiterhin. Das Misstrauen gegen die herrschende Elite und die etablierten politischen Parteien ist groß.

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In Tunis setzten Sicherheitskräfte nach Augenzeugenberichten am Sonntagabend Tränengas ein, um Demonstranten auseinanderzutreiben. Auf Videos in sozialen Netzwerken war zu sehen, wie Demonstranten Straßen blockieren und Reifen in Brand setzen. Sie zogen mehrere Tage in Folge auf die Straße, obwohl von Donnerstag bis zu diesem Montag landesweit eine nächtliche Ausgangssperre von 16 Uhr bis 6 Uhr des folgenden Tages galt.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International forderte die Sicherheitskräfte in Tunesien auf, keine unnötige und übermäßige Gewalt anzuwenden. Der Einsatz von Gewalt sei nur angemessen »wo unbedingt notwendig und gerechtfertigt«, teilte Amnesty mit. »Jeder Mensch hat in Gewahrsam das Recht, nicht schlecht behandelt oder gefoltert zu werden, seine Familie und einen Anwalt zu kontaktieren sowie ein Recht auf ärztliche Versorgung.« dpa/nd

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